Erste Forderungen und Positionen der deutschen Cannabiswirtschaft

BcVW Pressemitteilung vom  24.1.2020

Erste Forderungen und Positionen der deutschen Cannabiswirtschaft

Zur Vorstellung des ersten Positionspapieres des BvCW e.V. erklärt der Präsident der Cannabiswirtschaft, Dr. Stefan Meyer: 

„Im gesamten Bereich des deutschen Cannabismarktes gibt es viele Fragen, die mit Entscheidungsträgern besprochen werden müssen. Zentrum unserer Forderungen ist die Etablierung eines innovativen und nachhaltigen Marktes für Cannabis-Produkte auf Basis von Produktqualität, Verbraucherschutz und der Einhaltung und Beachtung zu schaffender Qualitätsstandards. Nach unserer ersten Vorstandssitzung sind wir zuversichtlich, viele Regulierungsfragen mit Administrationen, der Legislative und Marktteilnehmern zu klären. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir passende Rahmenbedingungen für den deutschen Cannabismarkt.“

Aus dem Positionspapier:

„Als Cannabiswirtschaft setzen wir uns für die Etablierung eines innovativen und nachhaltigen Marktes für Cannabis-Produkte auf der Basis von Produktqualität, Verbraucherschutz und der Einhaltungen und Beachtung zu schaffender Qualitätsstandards, ein. Wir arbeiten derzeit in den Bereichen Medizinalcannabis, Nutzhanf, CBD, sowie Technik, Handel & Dienstleistungen. Als junger und wachsender Verband werden wir weiter an praktischen Lösungsvorschlägen für die Cannabiswirtschaft in Deutschland arbeiten und unsere Forderungen künftig weiter differenzieren. Detailliere Forderungen zu den Fachbereichen des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (i.G.) lesen Sie in unserem ersten Positionspapier auf www.cannabiswirtschaft.de.

Medizinalcannabis – Deutschland nimmt im Bereich des Medizinalcannabis im europäischen Vergleich eine fortschrittliche Rolle ein. Basis für eine künftige starke Marktstellung im Hochlohnland Deutschland ist die Technologie- und Innovationsführerschaft in Entwicklung und Produktion von Cannabisprodukten in Verbindung mit höchster Qualität und Zuverlässigkeit. Derzeit geht es im Bereich des medizinischen Cannabis um Fragen von Import- und Anbaulizenzen. Auch die Regelungen zur Weiterverarbeitung (z.B. Extrakte), Fragen der Lagerung (Sicherheit) und Verpackung (Fertigprodukte) werden eine Rolle spielen. 

Nutzhanf – Im Bereich Nutzhanf stehen die Regelungen des BtMG einer einfachen Nutzung als Industriegut entgegen. Nicht alle zertifizierte EU Sorten sind für eine vielfältige Nutzung geeignet. Der zugelassene THC-Gehalt unterscheidet sich in Europa, bürokratische Verfahren und überflüssige Meldepflichten behindern noch immer die einfache und unbürokratische Verwendung von Cannabis als Biorohstoff, Dämmmaterial, Hanfplastik, Öl oder Textilstoff.  Das Potenzial von Hanf für eine nachhaltigere Landwirtschaft und Klimaschutz soll stärker kommuniziert werden.
Insbesondere im Bereich der Nutzhanfindustrie geht es darum, die Nachfrage für die diversen Produkte durch Öffentlichkeitsarbeit zu stärken sowie Verwertungs-/Produktionsketten für klassische und neue Produkte zu fördern. Der Biorohstoff Hanf mit seinen vielfältigen (und bislang noch nicht genutzten/erforschten) Einsatzmöglichkeiten sollte endlich die Aufmerksamkeit bekommen, den er verdient hat. 

Hanf-Lebensmittel – Hanf als Lebensmittel unterliegt weitreichenden Regulierungen, die aus der Zeit des jahrzehntelangen Cannabisverbotes entstanden sind. Das Bedürfnis nach gesunder Ernährung und nachhaltiger Landwirtschaft haben dem Hanf in Lebensmitteln eine neue Wertschätzung zukommen lassen. 

Cannabidiol  & andere Cannabinoide (nicht-medizinaler Bereich) – Der Markt für CBD & andere Cannabinoid-Produkte ist im starken Wachstum begriffen. Gleichzeitig erfahren Hersteller und Vertreiber von CBD-Produkten neue Regulierungen, bis hin zur Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften. Der BvCW tritt für rechtliche Sicherheit für Kommerzialisierung und Handel von und mit CBD & Cannabinoid-Produkten durch Positionierung gegenüber Politik, Wirtschaft und Verbrauchern ein. Ein zusätzlicher Schwarzmarkt – ähnlich dem mit THC-haltigen Produkten – muss vermieden werden. Verbraucherschutz, Rahmenbedingungen und Qualitätssicherungen müssen für die verschiedenen Anwendungen (z.B. Lebensmittel, Kosmetik, usw.) von CBD und anderen Cannabinoiden jeweils einzeln mit allen Beteiligten dialogisch erörtert und festgelegt werden. 

Die Einordnung von CBD-Extrakten als „Novel Food“ ist sehr kritisch zu hinterfragen, und muss geändert werden. Der aktive Dialog mit beteiligten Behörden und Entscheidungsträgern in diesen Fragen gehört zu den Aufgaben des BvCW.  Bei der Verwendung von CBD oder anderen Cannabinoiden in Kosmetika und Lebensmitteln müssen wissenschaftliche Erkenntnisse zu praktikablen Rahmenbedingungen führen. Dies gilt auch für die Nutzung von natürlichem CBD in Lebensmitteln und anderen Produkten. 

Technik, Handel & Dienstleistungen – Zahlreiche Start-Ups, aber auch mittelständische Unternehmen entwickeln, verarbeiten und vertreiben Produkte rund um das Thema Cannabis und Hanf. Unternehmen, die aus Hanf Verpackungen, kompostierbare Materialien, Papier, Textil oder andere hanf-basierte Rohstoffe herstellen, fördern die Innovationen rund um die Pflanze Cannabis und helfen durch nachhaltige Produktionsansätze bei der Sicherung unserer Lebensgrundlagen. 

Aber auch Dienstleister mit speziellem Know-How wie Transportlogistik, Medien- und Beratungsleistungen oder Wissensvermittlung haben sich auf das Thema Cannabis spezialisiert. Hierzu zählen Hersteller von Anbau-, Beleuchtungs-, Bewässerungs- oder Düngetechnik, genauso wie Verbrauchsmaterialien und Analysetechnik. Hersteller und Händler deutscher Rauch- und Verdampfungsgeräten für medizinische Anwendungen gehören sogar zu den Weltmarktführern. „

———–
V.i.s.d.P:
Jürgen Neumeyer

Geschäftsführer 

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (i.G.)
Marienstr. 30
10117 Berlin

presse@cannabiswirtschaft.de
www.cannabiswirtschaft.de

Cannabis-Ärzte und –Apotheker widersprechen AMK (Deutsche Apotheker Zeitung)

ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2020

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) und das Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM) haben am 21. Januar 2020 eine gemeinsame Pressmitteilung herausgegeben.

Beschämend: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) diskreditiert sich selbst mit Stellungnahme zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Am 14. Januar 2020 veröffentlichte das Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung eine Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zur Abgabe Cannabis-basierter Medikamente. Unter dem Titel „Potentieller Missbrauch – AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung“ beschreibt die AMK Anhaltspunkte für einen möglichen Cannabismissbrauch von Patienten. Statt allerdings sachlich zum Thema zu informieren, diffamiert die AMK nicht nur Cannabis verschreibende Ärzt*innen, sondern auch Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden. Mehr noch: die AMK offenbart mit der Stellungnahme darüber hinaus ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption.

Zu den von der AMK gegebenen „Tipps“, wie eine „missbräuchliche Anwendung“ durch Apotheker erkannt werden könne, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Unseres Wissens nach gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass die „missbräuchliche Anwendung“ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden. Allein bei Benzodiazepinen gehen alle Schätzungen über eine Zahl von mehr als 1 Million Betroffene nur in Deutschland aus.

2. Die Behauptung, dass „Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, zum Beispiel dass die Droge unverarbeitet abgegeben werden soll“ ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“ sei, ist in doppelter Hinsicht unzutreffend: erstens darf Cannabis nur dann überhaupt vom Apotheker „unverarbeitet“ abgegeben werden, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt wurde und zweitens ist die „unverarbeitete“ Gabe empfehlenswert, um z. B. einer vorzeitigen Oxidation vorzubeugen. Auch in puncto Dosierungsgenauigkeit beraten Cannabis-versorgende Apotheken ihre Patienten sehr genau und leisten pharmazeutische Hilfestellung z.B. im Umgang mit Vaporisatoren u.ä.

3. Wieso bezeichnet die AMK die nach NRF zulässige Verordnung von unzerkleinerten Cannabisblüten als „zweifelhafte Gebrauchsanweisung“, die „nicht den pharmazeutischen Regeln“ entspreche, wenn von der Mehrzahl der Experten eine solche Verordnung nicht nur aus pharmakologischen (geringere Oxidation), sondern auch aus praktischen Gründen (Vermeiden der Inhalation von kleinsten Blütenpartikeln) empfohlen wird? Dieser Tipp ist auch deshalb von erheblicher Tragweite, da nach Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019 die Anzahl der Verschreibungen unverarbeiteter Cannabisblüten die Anzahl von Verschreibungen verarbeiteter Cannabisblüten deutlich überstiegen hat.

4. Warum sieht die AMK einen Anhalt für eine „missbräuchliche Anwendung“, wenn Patient*innen sich über eine „Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität“ beklagen, obwohl solche Vorkommnisse durchaus bekannt geworden sind?

5. Schließlich behauptet die AMK, dass ein „striktes Beharren auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-„Sorte““ ebenfalls ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“ sei, obwohl es gut begründete Hinweise gibt, dass bei bestimmten Erkrankungen gerade THC-reiche Cannabis-basierte Medikamente besonders gut wirksam sind. Zudem ist der Wunsch nach einer „bestimmten Cannabis-Sorte“ aufgrund der patienten-individuellen Wirksamkeit und Verträglichkeit legitim.

Unstrittig kommt Ärzt*innen und Apotheker*innen bei der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln eine besondere Sorgfaltspflicht zu – inklusive der Beachtung der Möglichkeit einer „missbräuchlichen Anwendung“ bzw. des Risikos einer Abhängigkeit. Dies betrifft allerdings nicht nur Cannabis-basierte Medikamente, sondern – und in viel stärkerem Maße – auch zahlreiche andere Arzneimittel.

ACM, VCA und SCM nehmen die Stellungnahme der AMK nicht nur mit großem Unverständnis zur Kenntnis, sondern auch mit großer Sorge, da der Anschein erweckt wird, Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden, stellten per se eine „Problemgruppe“ dar und viele Ärzt*innen, die Cannabis verordnen, führten eine „zweifelhafte“ und an Sorgfalt mangelnde Behandlung durch, die seitens der Apotheker*innen keinerlei Kontrolle erfahre.

Wir möchten die AMK auffordern, sich beim Bundesgesundheitsministerium oder der Bundesopiumstelle über die Inhalte und Ziele des „Cannabis als Medizin Gesetzes“ zu informieren.

Gerne stehen aber auch ACM, VCA und SCM für einen Austausch zur Verfügung – nicht zuletzt da sich der Eindruck aufdrängt, dass die AMK zu einem Thema Stellung bezogen hat, ohne zuvor bei den Ärzt*innen und Apotheker*innen Auskünfte einzuholen, die täglich mit dem Thema „Cannabis als Medizin“ praktisch und patientennah befasst sind.

Quelle: „Potentieller Missbrauch – AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung“. Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung, 14. Januar 2020. Verfügbar unter:
amk-apotheken-haben-bei-cannabis-eine-besondere-verantwortung

Ansprechpartner*innen:

Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Vorstandsvorsitzende der ACM
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der ACM
ACM-Geschäftsstelle
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim
Telefon: 05233-9510294
E-Mail: Info@Cannabis-med.org

Apothekerin Astrid Staffeldt, Mitglied des Vorstandes des VCA
VCA
Albrechtstrasse 13
10117 Berlin
Telefon:030-84712268-90
E-Mail berlin@vca-deutschland.de

Gabriele Gebhardt
Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
c/o ACM-Geschäftsstelle
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim
Telefon: 05233-9510294
E-Mail: Info@Cannabis-med.org

Verantwortlich i.S.d.P: Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Geschäftsstelle der ACM, Bahnhofsallee 9, 32839 Steinheim

ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2020

FineArt-Papier aus Hanf

Papier aus Hanf

Die Papierherstellerin Hahnemühle hat im vergangenen Oktober zwei neue Papiersorten eingeführt Die beiden Papiere «Agave» (Sisal) und «Hemp» (Hanf) gehören zum Digital-FineArt-Sortiment und sind dort Teil der Natural Line, deren Papiere aus natürlichen und nachhaltigen Rohstoffen hergestellt werden. 

Die Pflanzen, aus denen die benötigten Zellstoffe gewonnen werden, sind schnellwachsend, benötigen keine Pestizide und wenig Wasser beim Anbau und schonen so die Ressourcen. 

Bislang gab es das «Bamboo»-Papier aus Bambus, nun kamen die beiden neuen Papiere aus Sisal- bzw. Hanffasern dazu. Beide Papiere sind weiss ohne optische Aufheller und werden als Blattware sowie als Rollen in verschiedenen Formaten bzw. Grössen angeboten.

Das Hahnemühle Hemp (290g/m2) ist aus 60 Prozent Hanffasern und 40 Prozent Baumwolle gefertigt.

fotointern.ch, 14. Oktober 2020

blog Hahnemühle, 29. Oktober 2019

Erste Forderungen und Positionierungen für die deutsche Cannabiswirtschaft

Erste Forderungen und Positionierungen für die deutsche Cannabiswirtschaft

Der im Dezember 2019 neu gegründete Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW)  hat dieser Tage die ersten Forderungen und Positionierungen für die deutsche Cannabiswirtschaft besprochen.

Unter die Fachbereiche fallen Medizinal-Cannabis, Nutzhanf, Hanf-Lebensmittel, CBD & andere Cannabinoide sowie Technik, Handel & Dienstleistungen. Zentrum der Forderungen, so der rührige Verband, ist die Etablierung eines innovativen und nachhaltigen Marktes für Cannabis-Produkte auf Basis von Produktqualität, Verbraucherschutz und der Einhaltung und Beachtung zu schaffender Qualitätsstandards. Nach der ersten Vorstandssitzung ist BvCW zuversichtlich, viele Regulierungsfragen mit Administrationen, der Legislative und Marktteilnehmern zu klären, so der Präsident der Cannabiswirtschaft, Dr. Stefan Meyer.

Pressemitteilung BvCW

Hilft Cannabis bei Depression, ADHS oder Angst?

Hilft Cannabis bei Depression, ADHS oder Angst?

Cannabis kann seit 2017 in Deutschland auf Rezept ausgegeben werden. Doch noch ist bei vielen Krankheiten unklar, ob es überhaupt hilft – ein Studienüberblick zieht eine eher ernüchternde Bilanz.

Seit zweieinhalb Jahren können Schwerkranke in Deutschland auf ärztliche Verschreibung cannabishaltige Medikamente oder Cannabisblüten erhalten. Rund 95.000 Rezepte lösten die Apotheken im Jahr 2018 ein. Gründe für ein solches Rezept sind neben chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose und Epilepsie auch Angststörungen, das Tourette-Syndrom und ADHS, wie etwa die Techniker Krankenkasse schreibt.

Welchen medizinischen Nutzen Cannabis hat, ist für viele Krankheiten noch nicht ausreichend erforscht. Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat nun in einer sogenannten Meta-Analyse zumindest die Studien für sechs verschiedene Erkrankungen zusammengefasst – und zwar: Depression, Angststörung, ADHS, Psychose, Posttraumatischer Belastungsstörung und Tourette-Syndrom. Sie werteten insgesamt 83 Studien mit rund 3000 Teilnehmern aus.

Das Fazit der Gruppe um Louisa Degenhardt vom australischen National Drug and Alcohol Research Centre in Sydney:

  • Medikamente mit dem Cannabiswirkstoff THC können vermutlich die Symptome bei Patienten mit Angststörungen lindern.
  • Laut einer einzelnen Studie können THC-haltige Medikamente bei Patienten mit einer Psychose diese weiter verschlimmern.
  • Abgesehen davon lässt sich aus den vorliegenden Studien nicht ableiten, dass cannabishaltige Mittel eine über den Placeboeffekt hinausgehende positive Wirkung bei den genannten Krankheiten haben.
  • Allerdings gab es bei der Einnahme von cannabishaltigen Medikamenten häufiger unerwünschte Nebenwirkungen. Deshalb brachen auch mehr Menschen die Studien vorzeitig ab, die statt eines wirkstofffreien Placebos ein cannabishaltiges Medikament erhielten.

Konsum nicht empfehlenswert

Degenhardt und ihr Team bemängeln in ihrer Veröffentlichung im Fachblatt „The Lancet Psychiatry“ , dass größere, hochwertige Studien zur Wirkung von Cannabis bei den aufgezählten Krankheiten fehlen. In den meisten der von ihnen ausgewerteten Studien litten die Teilnehmer etwa unter Multipler Sklerose oder starken Schmerzen und zusätzlich unter einer Angststörung oder Depression.

Sie schreiben deshalb, dass der Einsatz cannabishaltiger Mittel bei den genannten sechs Krankheiten aufgrund der dünnen Datenlage und bekannter Risiken des Konsums nicht empfehlenswert ist. Sollten sich Ärzte und Patienten im Einzelfall trotzdem dafür entscheiden, sei es nötig, positive oder negative Effekte sehr genau zu beobachten.

Die Gruppe hält aufgrund des allgemeinen Interesses an medizinischem Cannabis größere Studien für dringend notwendig, um etwa zu klären, wie hilfreich oder riskant eine Einnahme im Vergleich zu den bereits vorhandenen Therapien ist.

spiegel.de, 29.10.2019

HIGH. Das positive Potential von Marihuana

Ein besonderes Geschenk für Hanf-Liebhaber!

HIGH.

Das positive Potential von Marihuana

Sebastián Marincolo

Mit einem Vorwort von Lester Grinspoon

Der promovierte Philosoph Sebastián Marincolo spezialisierte sich im Studium auf die Kognitionsforschung sowie auf die analytische Philosophie des Bewusstseins. Mit dem amerikanischen Marihuana-Experten Professor Lester Grinspoon forschte er über das bewusstseinserweiternde Potential Marihuanas. Aus der 2010 erschienenen Studie High. Insights in Marijuana entstand das vorliegende Buch.

So stellt Marincolo die Frage wie man einen veränderten Bewusstseinszustand wie das Marihuana-High erforscht und inwieweit Marihuana als Werkzeug zur Verbesserung der Sinneswahrnehmung – der Synästhesie – dient.

Kann ein High zu Selbsterkenntnis und empathischem Verstehen führen? Zu kreativen Ideen und wertvollen Einsichten verhelfen? Gar vorübergehend das episodische Gedächtnis verbessern und die Fähigkeit, Muster zu erkennen?

Schriftsteller wie Jack London, William Butler Yeats oder Charles Baudelaire nutzten Marihuana als Quelle der Inspiration, ebenso Musiker wie Louis Armstrong, Bob Dylan oder die Beatles. Auch Wissenschaftlern wie Carl Sagan verhalf Marihuana zu tiefgreifenden Einsichten.

In seinen neurowissenschaftlich inspirierten Essays liefert Marincolo hierzu neue Erklärungsansätze.

Im letzten Kapitel beschäftigt sich Marincolo mit dem Albtraum Prohibition und warum die weltweite Prohibition von Marihuana enden muss. Dies war im Jahre 2013. Inzwischen hat sich die Situation in vielen Ländern verändert. So auch in Amerika, wo die Prohibition mit Harry J. Anslinger in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann.

Wie Marincolo prophezeite lässt die aktuelle Entwicklung erkennen:

„Die Legalisierung von Marihuana ist kein gefährliches Experiment.“

Ganzseitige Makroaufnahmen der Hanfpflanze, fotografiert vom Autor mit „Deep-Focus-Fusion“-Technologie, ergänzen brilliant die ungewohnte Perspektive auf das positive, bewusstseinsverändernde Potential von Marihuana.

Ein sehr ansprechendes, schön gestaltetes, reich bebildertes Buch und auf Cannabispapier – Cannabis Melange und LuxoArt Samt – gedruckt.

Erscheinungsjahr: 2013
ISBN: 978-3-608-50323-4

erschienen bei Klett-Cotta

160 Seiten, Format 16,5×23,5 cm, Broschur

Gebraucht erhältlich bei AMAZON

Die Wirkung der Cannabinoide und anderer Cannabis-Inhaltsstoffe

Die Wirkung der Cannabinoide und anderer Cannabis-Inhaltsstoffe

von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche
Letztes Update: 15. Mai 2019

[…] Die Wirkung und Verträglichkeit von Cannabis hängt vor allem von den Cannabinoiden ab. Eine weitere nicht unwichtige Rolle spielen hier auch die enthaltenen ätherischen Öle und Terpene. Bei den Cannabinoiden dominieren die Wirkungen von THC und CBD. Andere Cannabinoide beeinflussen jedoch den Gesamteffekt.

4.1 Die chemische Zusammensetzung von Cannabis

In unterschiedlichen Cannabissorten wurden in den vergangenen 50 Jahren etwa 600 chemische Verbindungen nachgewiesen, darunter neben den Cannabinoiden Substanzen anderer Stoffgruppen, wie Aminosäuren, Proteine, Zucker, Alkohole, Fettsäuren, Terpene und Flavonoide. Die meisten Cannabis-Bestandteile außer den Cannabinoiden kommen auch in anderen Organismen vor.

Es gibt aber auch Bestandteile anderer Pflanzen, die Cannabinoidrezeptoren aktivieren, wie beispielsweise der häufig vorkommende CB2-Rezeptor-Agonist (−)-β-Caryophyllen. Heute sind insbesondere durch eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern an der Universität von Mississippi insgesamt 120 Cannabinoide nachgewiesen worden.

Wenn von THC die Rede ist, ist im Allgemeinen das in der Pflanze natürlich vorkommende (–)-trans-Isomer des Δ9-THC gemeint. Es wird auch Dronabinol genannt. THC ist unter anderem für die cannabis-typischen berauschenden Wirkungen von Cannabis verantwortlich, für das Hochgefühl („High“). Cannabidiol (CBD) ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanf-Sorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. CBD verursacht keine cannabis-typischen psychoaktiven Wirkungen. Es besitzt unter anderem antiepileptische, angstlösende, antipsychotische und entzündungshemmende Eigenschaften.

4.2 Die Wirkungen von THC (Dronabinol)

Die Wirkungen sind zum Teil abhängig von der Dosis, der Person und von der Verfassung der Person. THC wirkt nicht auf jeden Menschen und nicht in jeder Situation gleich. So kann es in manchen Fällen Angst auslösen, aber auch Angst lindern. Es hilft oft sehr gut gegen Übelkeit und Erbrechen, aber einigen wenigen Menschen wird auch übel, wenn sie Cannabis einnehmen.

  • Psyche und Wahrnehmung: Sedierung, leichte Euphorie, gesteigertes Wohlbefinden,Angst Zunahme, Angsthemmung, Intensivierung der sinnlichen Wahrnehmung, Veränderung des Zeitgefühls (die Zeit scheint langsamer zu vergehen), Halluzinationen (nach hohen Dosen).
  • Denken: Störung des Gedächtnisses und der Aufmerksamkeit, assoziatives Denken,gesteigerte Kreativität. Bei Personen mit einer Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS) kann THC die Konzentrationsfähigkeit verbessern.
  • Bewegung: Verwaschene Sprache, Verschlechterung der Bewegungskoordination,Verbesserung der Bewegungskoordination.
  • Nervensystem: Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitsteigerung, Übelkeit,Verminderung von Übelkeit und Erbrechen.
  • Körpertemperatur: Senkung der Körpertemperatur, Fiebersenkung.
  • Herzkreislaufsystem: Zunahme der Herzfrequenz, Erweiterung der Blutgefäße,Blutdruckabfall und eventuell Schwindelgefühl bei plötzlichem Aufstehen, leichtzunehmender Blutdruck im Liegen, Hemmung des Zusammenklebens der Blutplättchen.
  • Auge: Rötung der Augenbindehaut, Abnahme des Tränenflusses, Senkung desAugeninnendrucks.
  • Atemwege: Bronchien-Erweiterung, verminderte Speichelproduktion und Mundtrockenheit.
  • Magendarmtrakt: Verminderung der Darmbewegungen und verzögerte Entleerung des Magens, Hemmung der Magensäureproduktion.
  • Hormonsystem: Eventuell bei hohen Dosen Beeinflussung verschiedener Hormone.
  • Immunsystem: Entzündungshemmung, antiallergische Wirkung, Hemmung derImmunantwort.
  • Entwicklung von Embryo und Fetus: Eventuell Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit.
  • Genetisches Material und Krebs: Krebshemmende Wirkung, Förderung des programmierten Zelltods von Krebszellen (Apoptose), Hemmung der Blutgefäßneubildung in bösartigen Tumoren.

Einsatzmöglichkeiten für THC-reiches Cannabis und THC ergeben sich für folgende Krankheiten und Krankheitssymptome:

  • Übelkeit und Erbrechen: Krebs/Chemotherapie, HIV/AIDS, Hepatitis C, Schwangerschaftserbrechen, Übelkeit im Rahmen der Migräne.
  • Appetitlosigkeit und Abmagerung: HIV/Aids, fortgeschrittene Krebserkrankung, Hepatitis C.
  • Spastik, Muskelkrämpfe (Spasmen), Muskelverhärtung: Multiple Sklerose,Querschnittslähmung, Spastik nach Schlaganfall, Spannungskopfschmerz,Bandscheibenprobleme und Verspannungen der Rückenmuskulatur, Bewegungsstörungen mit einem Übermaß an Bewegungen (hyperkinetischeBewegungsstörungen): Tourette-Syndrom, Dystonie (zum Beispiel spastischer Schiefhals oder Lidkrampf), durch eine Behandlung mit Levodopa ausgelöste Dyskinesien bei der Parkinson-Krankheit, tardive Dyskinesien (eine mögliche Nebenwirkung von Neuroleptika, die bei Schizophrenie verwendet werden), essenzieller Tremor (Zittern).
  • Schmerzen: Migräne, Cluster-Kopfschmerz, Phantomschmerzen, Neuralgien (Nervenschmerzen, zum Beispiel Ischialgie/Ischiasschmerzen), Menstruationsbeschwerden, Parästhesien (Kribbeln, Brennen, Ameisenlaufen) bei Zuckerkrankheit oder Aids, Hyperalgesie (verstärkte Schmerzempfindlichkeit), Schmerzen bei verspannter Muskulatur, Muskelkrämpfen, Arthrose, Arthritis, Colitis ulcerosa (eine chronische Darmentzündung), Restless-Legs-Syndrom (Syndrom der unruhigen Beine), Fibromyalgie (Weichteilrheumatismus).
  • Allergien: Asthma, Hausstauballergie, Heuschnupfen.
  • Juckreiz: starker Juckreiz bei Lebererkrankungen, Neurodermitis.
  • Entzündungen: Asthma, Arthritis, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn (eine chronischeDarmentzündung), Neurodermitis, Morbus Bechterew, Psoriasis (Schuppenflechte).
  • Psychische Erkrankungen: Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen (manisch-depressive Störung), posttraumatische Stressstörung, Hyperaktivität, ADS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom) bzw. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom), Impotenz, Alkoholismus, Opiatabhängigkeit, Schlafmittelabhängigkeit, Schlaflosigkeit, Autismus, verwirrtes Verhalten bei der Alzheimer-Krankheit.
  • Überproduktion von Magensäure: Magenschleimhautentzündung.
  • Erhöhter Augeninnendruck: Glaukom (Grüner Star).
  • Hören: Tinnitus (Ohrgeräusche).
  • Weitung der Bronchien: Asthma, Luftnot bei anderen Erkrankungen der Atemwege.
  • Epilepsie
  • Singultus (Schluckauf)
  • Förderung der Wehentätigkeit bei der Geburt
  • Überproduktion von Schweiß: Hyperhidrosis
  • Krebshemmung: Krebserkrankungen
  • Hauterkrankungen: Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Akne inversa
  • Reizdarm

4.3 Die Wirkungen von Cannabidiol (CBD)

Cannabidiol ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanf-Sorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. Es ist auch in einigen in Apotheken erhältlichen Cannabissorten mit hohen Konzentrationen vertreten. CBD verursacht keine Cannabis- typischen psychischen Wirkungen.

Für Cannabidiol kommen unter anderem folgende medizinische Einsatzgebiete in Frage:

  • Epilepsie: insbesondere bestimmte Formen der Epilepsie, wie Dravet-Syndrom und Lennox-Gastaut-Syndrom
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Schizophrene Psychosen
  • Entzündungen und entzündlich bedingte Schmerzen
  • Bewegungsstörungen: Dystonie, Dyskinesie
  • Abhängigkeit von THC, Nikotin und Opiaten
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Hemmung des Appetits

Daneben gibt es Hinweise auf weitere mögliche Einsatzgebiete, wie z. B. auch bei Kindern und Erwachsenen mit Autismus. Bislang sind diese kaum erforscht und es liegen nur Ergebnisse aus der Grundlagenforschung oder Berichte einzelner Patienten vor, wie beispielsweise hinsichtlich der krebshemmenden Eigenschaften des CBD. […]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe

Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe

von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche
Letztes Update: 15. Mai 2019

  1. Grundsätzliche Vorbemerkungen

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die richtige Sorte für Ihre Erkrankung und Ihre Beschwerden auszuwählen. Es gibt keine Sorten, die für eine bestimmte Erkrankung am besten sind, denn die Ansprechbarkeit variiert stark. So gibt es beispielsweise chronische Schmerzen, bei denen fast nur das THC wirksam ist, während bei anderen Patienten auch ein hoher CBD-Anteil hilft, weil CBD entzündungshemmend wirkt. Bei einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) profitieren einige Patienten von THC-reichen Sorten, während andere auch sehr gut von der Angst lösenden Wirkungen des CBD profitieren. Cannabissorten mit einem hohen Sativa-Anteil wirken eher belebend, während solche mit hohen Indica-Anteilen eher sedierend wirken. Auch das kann für die Wahl der geeigneten Sorte von Bedeutung sein. Häufig muss man eine Weile mit verschiedenen Sorten experimentieren, um schließlich die individuell beste Sorte für sich zu finden. Manchmal ist es auch eine Kombination aus einer bestimmten Sorte, die tagsüber eingenommen wird, und einer anderen, die zur Nacht verwendet wird.

  1. Cannabissorten und ihre THC- und CBD-Gehalte

Importeure medizinischer Cannabissorten nach Deutschland sind Fagron, Spektrum Cannabis, Pedanios, Pohl Boskamp, Cannamedical, ACA Müller ADAG Pharma, GECA Pharma und Paesel & Lorei GmbH & Co. KG. Die einzelnen Sorten werden als Blüten in 5-, 10-Gramm-Dosen oder 15 Gramm Beutel abgegeben, wobei „granuliert“ bereits zerkleinert bedeutet. Es sind zurzeit noch nicht alle unten aufgeführten für Deutschland zugelassenen Sorten über die Apotheken verfügbar (Stand: 20.02.2019).

Die Bundesregierung hat im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2017 eine Cannabis-Agentur eingerichtet. Diese soll einen staatlich kontrollierten Cannabis-Anbau für die medizinische Verwendung überwachen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass vor 2020 Cannabisblüten aus Deutschland auf den Markt kommen. Daher sind deutsche Patienten auf den Import von Cannabisblüten angewiesen. Die Cannabissorten des niederländischen Herstellers Bedrocan werden unter anderem von den Unternehmen Fagron, ACA Müller ADAG Pharma, GECA Pharma und Pedanios sowie Cannamedical Pharma nach Deutschland importiert.

Die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte sind Angaben der Importeure bzw. Hersteller, die durch eine Apotheke eingeholt wurden.

Cannabisblüten von Bedrocan

Tabelle 1. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des niederländischen Herstellers Bedrocan

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Bedrocan

23,5 %

0,1 %

Bedrobinol

15,3 %

0,1 %

Bedica, granuliert

16,5 %

0,1 %

Bediol, granuliert

6,7 %

8,7 %

Bedrolite granuliert

0,4 %

8,1 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed werden von Spektrum Cannabis importiert

Tabelle 2. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Bakerstreet (Indica)

18,4 %

0,5 %

Penelope (Hybrid)

9,5 %

6,9 %

Argyle (Indica)

5,1 %

5,4 %

Cannabisblüten von Spektrum Cannabis

Tabelle 3. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten von Spektrum Cannabis

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Green No. 3 (Hybrid)

ca. 8,1 %

ca. 11,7 %

Red No. 2 (Sativa)

18,8 %

0,5 %

Red No. 4 (Indica)

21,7 %

0,5 %

Orange No. 1 (Indica)

ca. 13,6 %

0,5 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora werden von Pedanios importiert

Tabelle 4. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Pedanios 22/1 (Sativa)

ca. 22 %

< 1 %

Pedanios 20/1 (Indica)

21,5 %

0,2 %

Pedanios 18/1

18 %

< 1 %

Pedanios 16/1

16 %

< 1 %

Pedanios 14/1

14 %

< 1 %

Pedanios 8/8

ca. 8 %

ca. 8 %

Aurora 1/12

< 1 %

ca. 12 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora werden von Pedanios importiert

Tabelle 5. THC-/CBD-Gehalt der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora

Klenk 18/1

20,5 %

<0,1 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals werden von Pohl-Boskamp importiert

Tabelle 6. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals

Peace Naturals 20/1

ca. 20%

< 1%

Peace Naturals 18/1

16,6%

0,3%

Peace Naturals 16/1

15,7%

0,3%

Peace Naturals 14/1

14,3%

0,3%

Cannabisblüten des US-Herstellers Tilray werden von Paesel & Lorei GmbH & Co. KG importiert

Tabelle 7. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des Amerikanischen Herstellers Tilray

TILRAY THC25

Ca. 25 %

<1 %

TILRAY THC10:CBD10

10 %

10 %

2.1 Variabilität von der Zusammensetzung von Medizinalcannabisblüten *

Bei Medizinalcannabisblüten handelt es sich um ein Naturprodukt, dessen Konzentration der Inhaltsstoffe von Blüte zu Blüte schwankt. Ändert sich die Genetik der Mutterpflanze, so ändern sich auch die Konzentrationen der Inhaltsstoffe. Der Gesetzesgeber gesteht den Importeuren bzw. Herstellern eine Schwankung der Werte in engen Grenzen zu, und es gibt auch Sondergenehmigungen für leicht darüber hinaus abweichende Chargen. Leider sind die Importeure nicht dazu verpflichtet worden, die einzelnen Varietäten der Sorten bekannt zu geben, sodass sich hinter den gleichen Sortennamen für Medizinalcannabisblüten verschiedene Varietäten mit unterschiedlicher Genetik verbergen können. Der einzige Hersteller, der alle Inhaltsstoffe bekannt gibt, ist MedReleaf, welche in Deutschland exklusiv durch Cannamedical vertrieben werden. Und nur wenige Importeure geben einen Wechsel der Varietät bekannt. […]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2019 ein Gesetz verabschiedet, das einige Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes aus dem Jahr 2017 einhergeht.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/die GRÜNEN, die weitere Verbesserungen vorsehen, wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags abgelehnt.

Im Einzelnen sieht das von den Fraktionen CDU/CSU und SPD unterstützte neue Gesetz einige wichtige Änderungen vor:

1. Ein Wechsel zwischen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder zwischen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sowie eine Änderung der Dosierung soll keiner erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen.

2. Hat ein Patient ein cannabisbasiertes Medikament während eines stationären Aufenthaltes erhalten, so soll die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über ein Kostenübernahmeantrag durch den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt entscheiden, sodass möglichst keine oder nur eine kurze Unterbrechung der Therapie stattfindet. Ob es wirklich nur zu kurzen Unterbrechungen kommt, wird von verschiedener Seite infrage gestellt. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018 war noch vorgeschlagen worden, dass im Falle einer Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes von dem weiterbehandelnden Arzt kein Kostenübernahmeantrag mehr gestellt werden müsse.

Zudem möchte die Bundesregierung eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erreichen. Gegenwärtig kostet ein Gramm Medizinalcannabisblüten der gleichen Sorte Bedrocan in niederländischen Apotheken zwischen 5 und 7 € und in Deutschland nach § 4 Arzneimittelpreisverordnung je nach Einkaufspreis zwischen etwa 20 und 25 €, also ein Vielfaches.

aus ACM-Mitteilungen vom 16. Juni 2019

Cannabis-Konsum vor 2500 Jahren

Cannabis-Konsum vor 2500 Jahren

Welt, 13.6.2019

Hanfpflanzen wurden schon vor Jahrtausenden angepflanzt, um daraus Öle oder Stoffe herzustellen. Aber seit wann berauschen sich Menschen an Cannabis? Hinweise darauf liefert eine aktuelle Studie.

Peking/Jena (dpa) – Zu den bis heute beliebtesten psychoaktiven Drogen gehört Cannabis – und dieses wurde bereits vor 2500 Jahren in China geraucht. Das besagt zumindest eine aktuelle Studie, deren Ergebnisse im Fachblatt «Science Advances» veröffentlicht wurden.
Wie Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts (MPI) für Menschheitsgeschichte in Jena, der Chinesischen Akademie der Wissenschaften sowie der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften (beide Peking) herausfanden, wurden Hanf-Pflanzen im Rahmen von Begräbnisritualen verbrannt und dabei bewusst solche, die besonders berauschend wirkten.

Schon mindestens 3500 vor Christus wurden Hanfpflanzen (Cannabis) in Ostasien angebaut, um Öle aus ihren Samen und Seile oder Stoffe aus ihren Fasern herzustellen. Seit wann Menschen allerdings bekannt ist, dass bestimmte Bestandteile der Pflanze psychoaktive Substanzen enthalten, war lange unklar. Einen der wenigen Hinweise lieferte der antike griechische Geschichtsschreiber Herodot, der um das Jahr 450 vor Christus lebte und in seinen «Historien» von den Skythen berichtete, einem Nomadenvolk aus dem heutigen Südrussland, das sich am Dampf von erhitztem Cannabis berauscht habe.

Für diesen Rausch verantwortlich ist Tetrahydrocannabinol (THC), welches in getrockneten Cannabis-Blättern, Blüten und Blütenständen vorkommt. Früh kultivierte Hanf-Sorten sowie die meisten Wildbestände haben einen eher geringen THC-Anteil, während dieser bei speziell für die Haschisch- oder Marihuana-Produktion gezüchteten Pflanzen seit Jahren steigt.

Dass der THC-Anteil Cannabis-Konsumenten schon vor 2500 Jahren wichtig war, legt nun die Untersuchung von über zehn hölzernen Räuchergefäßen nahe, die im östlichen Teil des Pamirgebirges in China gefunden wurden. Als die Wissenschaftler versuchten, deren Funktionsweise festzustellen, entdeckten sie überraschenderweise Verbindungen, deren chemische Signatur genau der von Cannabis entsprach. Und mehr noch: Die Daten belegten, dass die Menschen damals Cannabissorten mit einem höheren THC-Gehalt verbrannten. Nicht festgestellt werden konnte indes, ob die Menschen jene Sorten selbst anbauten oder gezielt sammelten. Auch ob und wie sie den Rauch genau inhalierten geht aus der Studie nicht hervor.

Die Räuchergefäße stammten von der Begräbnisstätte Jirzankal, die sich im ostchinesischen Teil des Pamirgebirges befindet. Während jene hoch gelegenen Bergpässe heute eher abgelegen sind, scheinen sie früher auf einer der Hauptrouten der Seidenstraße gelegen zu haben. Das deuten zumindest manche der geborgenen Artefakte an, welche Spuren von Kulturen anderer Regionen, vor allem aus Zentralasien enthielten. Zudem belegten einige der menschlichen Überreste, dass nicht alle dort gestorbenen Menschen auch vor Ort aufgewachsen waren.

«Die Austauschrouten der frühen Seidenstraße funktionierten eher wie die Speichen eines Wagenrads als wie eine Fernstraße und rückten Zentralasien in den Mittelpunkt der damaligen Welt», erklärt Robert Spengler, leitender Archäobotaniker der Studie laut Mitteilung vom MPI für Menschheitsgeschichte: «Unsere Studie impliziert, dass das Wissen über das Rauchen von Cannabis und spezifische Cannabissorten mit hohem Wirkstoffgehalt zu den kulturellen Traditionen gehören, die sich entlang dieser Routen ausbreiteten.»
Vermutlich verbrannten die Menschen von Jirzankal Cannabis bei Ritualen zum Gedenken an ihre Toten, die sie in Gräbern vergruben, über denen sie kreisförmige Hügel, Steinringe und Streifenmuster aus schwarzen und weißen Steinen schufen. Die Autoren der Studie mutmaßen, dass die Hanfpflanzen geraucht wurden, um mit den Toten oder göttlichen Mächten in Kontakt zu treten. 

Heute wird Cannabis vor allem als Freizeitdroge oder zu medizinischen Zwecken genutzt. Rund um den Globus wird dabei über seine Risiken diskutiert, nicht nur wegen der Gefahr der Abhängigkeit, sondern auch wegen möglicher psychischer Langzeitfolgen. Nichtsdestotrotz ist Cannabis weltweit die am häufigsten konsumierte illegale Substanz, die Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge von 125 bis 227 Millionen Menschen genommen wird.

In Deutschland haben rund sieben Prozent der 18- bis 59-jährigen 2018 Cannabis konsumiert, so der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung des vergangenen Jahres. Und auch hier gibt es Befürworter einer Legalisierung, wie sie etwa in Kanada, den Niederlanden, einigen US-amerikanischen Bundesstaaten und Spanien unter bestimmten Auflagen schon gilt. In Deutschland ist Cannabis nur für Schmerzpatienten mit Rezept erlaubt. Für alle anderen sind Anbau, Verkauf oder Besitz verboten.

Die derzeitigen politischen Debatten, wie sie nicht nur in Deutschland geführt werden, können durch archäologische Untersuchungen wie ihre ergänzt werden, so die Hoffnung der Autoren. «Die modernen Sichtweisen auf Cannabis variieren kulturübergreifend enorm, aber es ist klar, dass die Pflanze über Jahrtausende hinweg durch den Menschen genutzt wurde, sei es medizinisch, rituell oder zur Entspannung», sagt Archäobotaniker Spengler.

Welt, 13.6.2019