Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2019 ein Gesetz verabschiedet, das einige Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes aus dem Jahr 2017 einhergeht.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/die GRÜNEN, die weitere Verbesserungen vorsehen, wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags abgelehnt.

Im Einzelnen sieht das von den Fraktionen CDU/CSU und SPD unterstützte neue Gesetz einige wichtige Änderungen vor:

1. Ein Wechsel zwischen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder zwischen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sowie eine Änderung der Dosierung soll keiner erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen.

2. Hat ein Patient ein cannabisbasiertes Medikament während eines stationären Aufenthaltes erhalten, so soll die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über ein Kostenübernahmeantrag durch den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt entscheiden, sodass möglichst keine oder nur eine kurze Unterbrechung der Therapie stattfindet. Ob es wirklich nur zu kurzen Unterbrechungen kommt, wird von verschiedener Seite infrage gestellt. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018 war noch vorgeschlagen worden, dass im Falle einer Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes von dem weiterbehandelnden Arzt kein Kostenübernahmeantrag mehr gestellt werden müsse.

Zudem möchte die Bundesregierung eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erreichen. Gegenwärtig kostet ein Gramm Medizinalcannabisblüten der gleichen Sorte Bedrocan in niederländischen Apotheken zwischen 5 und 7 € und in Deutschland nach § 4 Arzneimittelpreisverordnung je nach Einkaufspreis zwischen etwa 20 und 25 €, also ein Vielfaches.

aus ACM-Mitteilungen vom 16. Juni 2019

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Das könnte dir auch gefallen