CBD – Heilen mit Hanf

Ohne ‚High‘. Hilfe bei Stress, Schmerzen, Schlaflosigkeit, Migräne u.v.m.

CBD - Heilen mit Hanf

Neuausgabe 2021
ISBN 978-3-86264-864-1
192 S., durchgehend vierfarbig, 169 x 16 mm
Kartoniert
Hans-Nietsch-Verlag

Milan Hartmann

Die Wirkstoffe im Hanf, vor allem das CBD, werden gerade von der pharmazeutischen Forschung und von Freunden alternativer Heilmittel neu entdeckt. Cannabidiol (CBD) ist ein Wirkstoff der Hanfpflanze, der in der Volksmedizin seit Jahrhunderten Anwendung findet. 

Doch was ist dran an diesem Hype? Was kann CBD wirklich? Woran erkennt man seine Qualität und wie soll man es wann einsetzen: als Tropfen, Tee, Kapseln oder CBD-Hanfblüten zum Inhalieren? – Diesen und weiteren Fragen geht der Ernährungswissenschaftler Milan Hartmann auf den Grund: Nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen und Aussagen von Anwendern ist das Cannabinoid CBD u. a. hilfreich bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, innerer Unruhe, Kopfschmerzen, Muskelverspannungen sowie Entzündungen und sollte in keiner Hausapotheke fehlen. Dabei wirkt es nicht berauschend.

Das übersichtliche und ansprechend gestaltete Buch — mit zahlreichen Fotos, Illustrationen, Tabellen und Tipps – beschreibt detailliert die Nutzung und Dosierung für Selbstanwender. Ebenso werden Medikamente mit CBD vorgestellt, die z.B. bei Krebs und Epilepsie eingesetzt werden. Neben einem einleitenden Streifzug durch die Geschichte der Hanfpflanze geht der Autor auch auf die derzeitige Rechtslage bei CBD-Produkten und die Novel-Food-Verordnung ein und bietet damit einen fundierten und aktuellen Überblick.

Cannabis-Ärzte und –Apotheker widersprechen AMK (Deutsche Apotheker Zeitung)

ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2020

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) und das Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM) haben am 21. Januar 2020 eine gemeinsame Pressmitteilung herausgegeben.

Beschämend: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) diskreditiert sich selbst mit Stellungnahme zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Am 14. Januar 2020 veröffentlichte das Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung eine Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zur Abgabe Cannabis-basierter Medikamente. Unter dem Titel „Potentieller Missbrauch – AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung“ beschreibt die AMK Anhaltspunkte für einen möglichen Cannabismissbrauch von Patienten. Statt allerdings sachlich zum Thema zu informieren, diffamiert die AMK nicht nur Cannabis verschreibende Ärzt*innen, sondern auch Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden. Mehr noch: die AMK offenbart mit der Stellungnahme darüber hinaus ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption.

Zu den von der AMK gegebenen „Tipps“, wie eine „missbräuchliche Anwendung“ durch Apotheker erkannt werden könne, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Unseres Wissens nach gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass die „missbräuchliche Anwendung“ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden. Allein bei Benzodiazepinen gehen alle Schätzungen über eine Zahl von mehr als 1 Million Betroffene nur in Deutschland aus.

2. Die Behauptung, dass „Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, zum Beispiel dass die Droge unverarbeitet abgegeben werden soll“ ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“ sei, ist in doppelter Hinsicht unzutreffend: erstens darf Cannabis nur dann überhaupt vom Apotheker „unverarbeitet“ abgegeben werden, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt wurde und zweitens ist die „unverarbeitete“ Gabe empfehlenswert, um z. B. einer vorzeitigen Oxidation vorzubeugen. Auch in puncto Dosierungsgenauigkeit beraten Cannabis-versorgende Apotheken ihre Patienten sehr genau und leisten pharmazeutische Hilfestellung z.B. im Umgang mit Vaporisatoren u.ä.

3. Wieso bezeichnet die AMK die nach NRF zulässige Verordnung von unzerkleinerten Cannabisblüten als „zweifelhafte Gebrauchsanweisung“, die „nicht den pharmazeutischen Regeln“ entspreche, wenn von der Mehrzahl der Experten eine solche Verordnung nicht nur aus pharmakologischen (geringere Oxidation), sondern auch aus praktischen Gründen (Vermeiden der Inhalation von kleinsten Blütenpartikeln) empfohlen wird? Dieser Tipp ist auch deshalb von erheblicher Tragweite, da nach Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019 die Anzahl der Verschreibungen unverarbeiteter Cannabisblüten die Anzahl von Verschreibungen verarbeiteter Cannabisblüten deutlich überstiegen hat.

4. Warum sieht die AMK einen Anhalt für eine „missbräuchliche Anwendung“, wenn Patient*innen sich über eine „Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität“ beklagen, obwohl solche Vorkommnisse durchaus bekannt geworden sind?

5. Schließlich behauptet die AMK, dass ein „striktes Beharren auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-„Sorte““ ebenfalls ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“ sei, obwohl es gut begründete Hinweise gibt, dass bei bestimmten Erkrankungen gerade THC-reiche Cannabis-basierte Medikamente besonders gut wirksam sind. Zudem ist der Wunsch nach einer „bestimmten Cannabis-Sorte“ aufgrund der patienten-individuellen Wirksamkeit und Verträglichkeit legitim.

Unstrittig kommt Ärzt*innen und Apotheker*innen bei der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln eine besondere Sorgfaltspflicht zu – inklusive der Beachtung der Möglichkeit einer „missbräuchlichen Anwendung“ bzw. des Risikos einer Abhängigkeit. Dies betrifft allerdings nicht nur Cannabis-basierte Medikamente, sondern – und in viel stärkerem Maße – auch zahlreiche andere Arzneimittel.

ACM, VCA und SCM nehmen die Stellungnahme der AMK nicht nur mit großem Unverständnis zur Kenntnis, sondern auch mit großer Sorge, da der Anschein erweckt wird, Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden, stellten per se eine „Problemgruppe“ dar und viele Ärzt*innen, die Cannabis verordnen, führten eine „zweifelhafte“ und an Sorgfalt mangelnde Behandlung durch, die seitens der Apotheker*innen keinerlei Kontrolle erfahre.

Wir möchten die AMK auffordern, sich beim Bundesgesundheitsministerium oder der Bundesopiumstelle über die Inhalte und Ziele des „Cannabis als Medizin Gesetzes“ zu informieren.

Gerne stehen aber auch ACM, VCA und SCM für einen Austausch zur Verfügung – nicht zuletzt da sich der Eindruck aufdrängt, dass die AMK zu einem Thema Stellung bezogen hat, ohne zuvor bei den Ärzt*innen und Apotheker*innen Auskünfte einzuholen, die täglich mit dem Thema „Cannabis als Medizin“ praktisch und patientennah befasst sind.

Quelle: „Potentieller Missbrauch – AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung“. Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung, 14. Januar 2020. Verfügbar unter:
amk-apotheken-haben-bei-cannabis-eine-besondere-verantwortung

Ansprechpartner*innen:

Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Vorstandsvorsitzende der ACM
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der ACM
ACM-Geschäftsstelle
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim
Telefon: 05233-9510294
E-Mail: Info@Cannabis-med.org

Apothekerin Astrid Staffeldt, Mitglied des Vorstandes des VCA
VCA
Albrechtstrasse 13
10117 Berlin
Telefon:030-84712268-90
E-Mail berlin@vca-deutschland.de

Gabriele Gebhardt
Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
c/o ACM-Geschäftsstelle
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim
Telefon: 05233-9510294
E-Mail: Info@Cannabis-med.org

Verantwortlich i.S.d.P: Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Geschäftsstelle der ACM, Bahnhofsallee 9, 32839 Steinheim

ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2020

Hilft Cannabis bei Depression, ADHS oder Angst?

Hilft Cannabis bei Depression, ADHS oder Angst?

Cannabis kann seit 2017 in Deutschland auf Rezept ausgegeben werden. Doch noch ist bei vielen Krankheiten unklar, ob es überhaupt hilft – ein Studienüberblick zieht eine eher ernüchternde Bilanz.

Seit zweieinhalb Jahren können Schwerkranke in Deutschland auf ärztliche Verschreibung cannabishaltige Medikamente oder Cannabisblüten erhalten. Rund 95.000 Rezepte lösten die Apotheken im Jahr 2018 ein. Gründe für ein solches Rezept sind neben chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose und Epilepsie auch Angststörungen, das Tourette-Syndrom und ADHS, wie etwa die Techniker Krankenkasse schreibt.

Welchen medizinischen Nutzen Cannabis hat, ist für viele Krankheiten noch nicht ausreichend erforscht. Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat nun in einer sogenannten Meta-Analyse zumindest die Studien für sechs verschiedene Erkrankungen zusammengefasst – und zwar: Depression, Angststörung, ADHS, Psychose, Posttraumatischer Belastungsstörung und Tourette-Syndrom. Sie werteten insgesamt 83 Studien mit rund 3000 Teilnehmern aus.

Das Fazit der Gruppe um Louisa Degenhardt vom australischen National Drug and Alcohol Research Centre in Sydney:

  • Medikamente mit dem Cannabiswirkstoff THC können vermutlich die Symptome bei Patienten mit Angststörungen lindern.
  • Laut einer einzelnen Studie können THC-haltige Medikamente bei Patienten mit einer Psychose diese weiter verschlimmern.
  • Abgesehen davon lässt sich aus den vorliegenden Studien nicht ableiten, dass cannabishaltige Mittel eine über den Placeboeffekt hinausgehende positive Wirkung bei den genannten Krankheiten haben.
  • Allerdings gab es bei der Einnahme von cannabishaltigen Medikamenten häufiger unerwünschte Nebenwirkungen. Deshalb brachen auch mehr Menschen die Studien vorzeitig ab, die statt eines wirkstofffreien Placebos ein cannabishaltiges Medikament erhielten.

Konsum nicht empfehlenswert

Degenhardt und ihr Team bemängeln in ihrer Veröffentlichung im Fachblatt „The Lancet Psychiatry“ , dass größere, hochwertige Studien zur Wirkung von Cannabis bei den aufgezählten Krankheiten fehlen. In den meisten der von ihnen ausgewerteten Studien litten die Teilnehmer etwa unter Multipler Sklerose oder starken Schmerzen und zusätzlich unter einer Angststörung oder Depression.

Sie schreiben deshalb, dass der Einsatz cannabishaltiger Mittel bei den genannten sechs Krankheiten aufgrund der dünnen Datenlage und bekannter Risiken des Konsums nicht empfehlenswert ist. Sollten sich Ärzte und Patienten im Einzelfall trotzdem dafür entscheiden, sei es nötig, positive oder negative Effekte sehr genau zu beobachten.

Die Gruppe hält aufgrund des allgemeinen Interesses an medizinischem Cannabis größere Studien für dringend notwendig, um etwa zu klären, wie hilfreich oder riskant eine Einnahme im Vergleich zu den bereits vorhandenen Therapien ist.

spiegel.de, 29.10.2019

Die Wirkung der Cannabinoide und anderer Cannabis-Inhaltsstoffe

Die Wirkung der Cannabinoide und anderer Cannabis-Inhaltsstoffe

von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche
Letztes Update: 15. Mai 2019

[…] Die Wirkung und Verträglichkeit von Cannabis hängt vor allem von den Cannabinoiden ab. Eine weitere nicht unwichtige Rolle spielen hier auch die enthaltenen ätherischen Öle und Terpene. Bei den Cannabinoiden dominieren die Wirkungen von THC und CBD. Andere Cannabinoide beeinflussen jedoch den Gesamteffekt.

4.1 Die chemische Zusammensetzung von Cannabis

In unterschiedlichen Cannabissorten wurden in den vergangenen 50 Jahren etwa 600 chemische Verbindungen nachgewiesen, darunter neben den Cannabinoiden Substanzen anderer Stoffgruppen, wie Aminosäuren, Proteine, Zucker, Alkohole, Fettsäuren, Terpene und Flavonoide. Die meisten Cannabis-Bestandteile außer den Cannabinoiden kommen auch in anderen Organismen vor.

Es gibt aber auch Bestandteile anderer Pflanzen, die Cannabinoidrezeptoren aktivieren, wie beispielsweise der häufig vorkommende CB2-Rezeptor-Agonist (−)-β-Caryophyllen. Heute sind insbesondere durch eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern an der Universität von Mississippi insgesamt 120 Cannabinoide nachgewiesen worden.

Wenn von THC die Rede ist, ist im Allgemeinen das in der Pflanze natürlich vorkommende (–)-trans-Isomer des Δ9-THC gemeint. Es wird auch Dronabinol genannt. THC ist unter anderem für die cannabis-typischen berauschenden Wirkungen von Cannabis verantwortlich, für das Hochgefühl („High“). Cannabidiol (CBD) ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanf-Sorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. CBD verursacht keine cannabis-typischen psychoaktiven Wirkungen. Es besitzt unter anderem antiepileptische, angstlösende, antipsychotische und entzündungshemmende Eigenschaften.

4.2 Die Wirkungen von THC (Dronabinol)

Die Wirkungen sind zum Teil abhängig von der Dosis, der Person und von der Verfassung der Person. THC wirkt nicht auf jeden Menschen und nicht in jeder Situation gleich. So kann es in manchen Fällen Angst auslösen, aber auch Angst lindern. Es hilft oft sehr gut gegen Übelkeit und Erbrechen, aber einigen wenigen Menschen wird auch übel, wenn sie Cannabis einnehmen.

  • Psyche und Wahrnehmung: Sedierung, leichte Euphorie, gesteigertes Wohlbefinden,Angst Zunahme, Angsthemmung, Intensivierung der sinnlichen Wahrnehmung, Veränderung des Zeitgefühls (die Zeit scheint langsamer zu vergehen), Halluzinationen (nach hohen Dosen).
  • Denken: Störung des Gedächtnisses und der Aufmerksamkeit, assoziatives Denken,gesteigerte Kreativität. Bei Personen mit einer Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS) kann THC die Konzentrationsfähigkeit verbessern.
  • Bewegung: Verwaschene Sprache, Verschlechterung der Bewegungskoordination,Verbesserung der Bewegungskoordination.
  • Nervensystem: Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitsteigerung, Übelkeit,Verminderung von Übelkeit und Erbrechen.
  • Körpertemperatur: Senkung der Körpertemperatur, Fiebersenkung.
  • Herzkreislaufsystem: Zunahme der Herzfrequenz, Erweiterung der Blutgefäße,Blutdruckabfall und eventuell Schwindelgefühl bei plötzlichem Aufstehen, leichtzunehmender Blutdruck im Liegen, Hemmung des Zusammenklebens der Blutplättchen.
  • Auge: Rötung der Augenbindehaut, Abnahme des Tränenflusses, Senkung desAugeninnendrucks.
  • Atemwege: Bronchien-Erweiterung, verminderte Speichelproduktion und Mundtrockenheit.
  • Magendarmtrakt: Verminderung der Darmbewegungen und verzögerte Entleerung des Magens, Hemmung der Magensäureproduktion.
  • Hormonsystem: Eventuell bei hohen Dosen Beeinflussung verschiedener Hormone.
  • Immunsystem: Entzündungshemmung, antiallergische Wirkung, Hemmung derImmunantwort.
  • Entwicklung von Embryo und Fetus: Eventuell Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit.
  • Genetisches Material und Krebs: Krebshemmende Wirkung, Förderung des programmierten Zelltods von Krebszellen (Apoptose), Hemmung der Blutgefäßneubildung in bösartigen Tumoren.

Einsatzmöglichkeiten für THC-reiches Cannabis und THC ergeben sich für folgende Krankheiten und Krankheitssymptome:

  • Übelkeit und Erbrechen: Krebs/Chemotherapie, HIV/AIDS, Hepatitis C, Schwangerschaftserbrechen, Übelkeit im Rahmen der Migräne.
  • Appetitlosigkeit und Abmagerung: HIV/Aids, fortgeschrittene Krebserkrankung, Hepatitis C.
  • Spastik, Muskelkrämpfe (Spasmen), Muskelverhärtung: Multiple Sklerose,Querschnittslähmung, Spastik nach Schlaganfall, Spannungskopfschmerz,Bandscheibenprobleme und Verspannungen der Rückenmuskulatur, Bewegungsstörungen mit einem Übermaß an Bewegungen (hyperkinetischeBewegungsstörungen): Tourette-Syndrom, Dystonie (zum Beispiel spastischer Schiefhals oder Lidkrampf), durch eine Behandlung mit Levodopa ausgelöste Dyskinesien bei der Parkinson-Krankheit, tardive Dyskinesien (eine mögliche Nebenwirkung von Neuroleptika, die bei Schizophrenie verwendet werden), essenzieller Tremor (Zittern).
  • Schmerzen: Migräne, Cluster-Kopfschmerz, Phantomschmerzen, Neuralgien (Nervenschmerzen, zum Beispiel Ischialgie/Ischiasschmerzen), Menstruationsbeschwerden, Parästhesien (Kribbeln, Brennen, Ameisenlaufen) bei Zuckerkrankheit oder Aids, Hyperalgesie (verstärkte Schmerzempfindlichkeit), Schmerzen bei verspannter Muskulatur, Muskelkrämpfen, Arthrose, Arthritis, Colitis ulcerosa (eine chronische Darmentzündung), Restless-Legs-Syndrom (Syndrom der unruhigen Beine), Fibromyalgie (Weichteilrheumatismus).
  • Allergien: Asthma, Hausstauballergie, Heuschnupfen.
  • Juckreiz: starker Juckreiz bei Lebererkrankungen, Neurodermitis.
  • Entzündungen: Asthma, Arthritis, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn (eine chronischeDarmentzündung), Neurodermitis, Morbus Bechterew, Psoriasis (Schuppenflechte).
  • Psychische Erkrankungen: Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen (manisch-depressive Störung), posttraumatische Stressstörung, Hyperaktivität, ADS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom) bzw. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom), Impotenz, Alkoholismus, Opiatabhängigkeit, Schlafmittelabhängigkeit, Schlaflosigkeit, Autismus, verwirrtes Verhalten bei der Alzheimer-Krankheit.
  • Überproduktion von Magensäure: Magenschleimhautentzündung.
  • Erhöhter Augeninnendruck: Glaukom (Grüner Star).
  • Hören: Tinnitus (Ohrgeräusche).
  • Weitung der Bronchien: Asthma, Luftnot bei anderen Erkrankungen der Atemwege.
  • Epilepsie
  • Singultus (Schluckauf)
  • Förderung der Wehentätigkeit bei der Geburt
  • Überproduktion von Schweiß: Hyperhidrosis
  • Krebshemmung: Krebserkrankungen
  • Hauterkrankungen: Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Akne inversa
  • Reizdarm

4.3 Die Wirkungen von Cannabidiol (CBD)

Cannabidiol ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanf-Sorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. Es ist auch in einigen in Apotheken erhältlichen Cannabissorten mit hohen Konzentrationen vertreten. CBD verursacht keine Cannabis- typischen psychischen Wirkungen.

Für Cannabidiol kommen unter anderem folgende medizinische Einsatzgebiete in Frage:

  • Epilepsie: insbesondere bestimmte Formen der Epilepsie, wie Dravet-Syndrom und Lennox-Gastaut-Syndrom
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Schizophrene Psychosen
  • Entzündungen und entzündlich bedingte Schmerzen
  • Bewegungsstörungen: Dystonie, Dyskinesie
  • Abhängigkeit von THC, Nikotin und Opiaten
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Hemmung des Appetits

Daneben gibt es Hinweise auf weitere mögliche Einsatzgebiete, wie z. B. auch bei Kindern und Erwachsenen mit Autismus. Bislang sind diese kaum erforscht und es liegen nur Ergebnisse aus der Grundlagenforschung oder Berichte einzelner Patienten vor, wie beispielsweise hinsichtlich der krebshemmenden Eigenschaften des CBD. […]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe

Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe

von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche
Letztes Update: 15. Mai 2019

  1. Grundsätzliche Vorbemerkungen

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die richtige Sorte für Ihre Erkrankung und Ihre Beschwerden auszuwählen. Es gibt keine Sorten, die für eine bestimmte Erkrankung am besten sind, denn die Ansprechbarkeit variiert stark. So gibt es beispielsweise chronische Schmerzen, bei denen fast nur das THC wirksam ist, während bei anderen Patienten auch ein hoher CBD-Anteil hilft, weil CBD entzündungshemmend wirkt. Bei einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) profitieren einige Patienten von THC-reichen Sorten, während andere auch sehr gut von der Angst lösenden Wirkungen des CBD profitieren. Cannabissorten mit einem hohen Sativa-Anteil wirken eher belebend, während solche mit hohen Indica-Anteilen eher sedierend wirken. Auch das kann für die Wahl der geeigneten Sorte von Bedeutung sein. Häufig muss man eine Weile mit verschiedenen Sorten experimentieren, um schließlich die individuell beste Sorte für sich zu finden. Manchmal ist es auch eine Kombination aus einer bestimmten Sorte, die tagsüber eingenommen wird, und einer anderen, die zur Nacht verwendet wird.

  1. Cannabissorten und ihre THC- und CBD-Gehalte

Importeure medizinischer Cannabissorten nach Deutschland sind Fagron, Spektrum Cannabis, Pedanios, Pohl Boskamp, Cannamedical, ACA Müller ADAG Pharma, GECA Pharma und Paesel & Lorei GmbH & Co. KG. Die einzelnen Sorten werden als Blüten in 5-, 10-Gramm-Dosen oder 15 Gramm Beutel abgegeben, wobei „granuliert“ bereits zerkleinert bedeutet. Es sind zurzeit noch nicht alle unten aufgeführten für Deutschland zugelassenen Sorten über die Apotheken verfügbar (Stand: 20.02.2019).

Die Bundesregierung hat im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2017 eine Cannabis-Agentur eingerichtet. Diese soll einen staatlich kontrollierten Cannabis-Anbau für die medizinische Verwendung überwachen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass vor 2020 Cannabisblüten aus Deutschland auf den Markt kommen. Daher sind deutsche Patienten auf den Import von Cannabisblüten angewiesen. Die Cannabissorten des niederländischen Herstellers Bedrocan werden unter anderem von den Unternehmen Fagron, ACA Müller ADAG Pharma, GECA Pharma und Pedanios sowie Cannamedical Pharma nach Deutschland importiert.

Die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte sind Angaben der Importeure bzw. Hersteller, die durch eine Apotheke eingeholt wurden.

Cannabisblüten von Bedrocan

Tabelle 1. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des niederländischen Herstellers Bedrocan

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Bedrocan

23,5 %

0,1 %

Bedrobinol

15,3 %

0,1 %

Bedica, granuliert

16,5 %

0,1 %

Bediol, granuliert

6,7 %

8,7 %

Bedrolite granuliert

0,4 %

8,1 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed werden von Spektrum Cannabis importiert

Tabelle 2. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Bakerstreet (Indica)

18,4 %

0,5 %

Penelope (Hybrid)

9,5 %

6,9 %

Argyle (Indica)

5,1 %

5,4 %

Cannabisblüten von Spektrum Cannabis

Tabelle 3. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten von Spektrum Cannabis

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Green No. 3 (Hybrid)

ca. 8,1 %

ca. 11,7 %

Red No. 2 (Sativa)

18,8 %

0,5 %

Red No. 4 (Indica)

21,7 %

0,5 %

Orange No. 1 (Indica)

ca. 13,6 %

0,5 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora werden von Pedanios importiert

Tabelle 4. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Pedanios 22/1 (Sativa)

ca. 22 %

< 1 %

Pedanios 20/1 (Indica)

21,5 %

0,2 %

Pedanios 18/1

18 %

< 1 %

Pedanios 16/1

16 %

< 1 %

Pedanios 14/1

14 %

< 1 %

Pedanios 8/8

ca. 8 %

ca. 8 %

Aurora 1/12

< 1 %

ca. 12 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora werden von Pedanios importiert

Tabelle 5. THC-/CBD-Gehalt der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora

Klenk 18/1

20,5 %

<0,1 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals werden von Pohl-Boskamp importiert

Tabelle 6. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals

Peace Naturals 20/1

ca. 20%

< 1%

Peace Naturals 18/1

16,6%

0,3%

Peace Naturals 16/1

15,7%

0,3%

Peace Naturals 14/1

14,3%

0,3%

Cannabisblüten des US-Herstellers Tilray werden von Paesel & Lorei GmbH & Co. KG importiert

Tabelle 7. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des Amerikanischen Herstellers Tilray

TILRAY THC25

Ca. 25 %

<1 %

TILRAY THC10:CBD10

10 %

10 %

2.1 Variabilität von der Zusammensetzung von Medizinalcannabisblüten *

Bei Medizinalcannabisblüten handelt es sich um ein Naturprodukt, dessen Konzentration der Inhaltsstoffe von Blüte zu Blüte schwankt. Ändert sich die Genetik der Mutterpflanze, so ändern sich auch die Konzentrationen der Inhaltsstoffe. Der Gesetzesgeber gesteht den Importeuren bzw. Herstellern eine Schwankung der Werte in engen Grenzen zu, und es gibt auch Sondergenehmigungen für leicht darüber hinaus abweichende Chargen. Leider sind die Importeure nicht dazu verpflichtet worden, die einzelnen Varietäten der Sorten bekannt zu geben, sodass sich hinter den gleichen Sortennamen für Medizinalcannabisblüten verschiedene Varietäten mit unterschiedlicher Genetik verbergen können. Der einzige Hersteller, der alle Inhaltsstoffe bekannt gibt, ist MedReleaf, welche in Deutschland exklusiv durch Cannamedical vertrieben werden. Und nur wenige Importeure geben einen Wechsel der Varietät bekannt. […]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2019 ein Gesetz verabschiedet, das einige Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes aus dem Jahr 2017 einhergeht.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/die GRÜNEN, die weitere Verbesserungen vorsehen, wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags abgelehnt.

Im Einzelnen sieht das von den Fraktionen CDU/CSU und SPD unterstützte neue Gesetz einige wichtige Änderungen vor:

1. Ein Wechsel zwischen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder zwischen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sowie eine Änderung der Dosierung soll keiner erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen.

2. Hat ein Patient ein cannabisbasiertes Medikament während eines stationären Aufenthaltes erhalten, so soll die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über ein Kostenübernahmeantrag durch den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt entscheiden, sodass möglichst keine oder nur eine kurze Unterbrechung der Therapie stattfindet. Ob es wirklich nur zu kurzen Unterbrechungen kommt, wird von verschiedener Seite infrage gestellt. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018 war noch vorgeschlagen worden, dass im Falle einer Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes von dem weiterbehandelnden Arzt kein Kostenübernahmeantrag mehr gestellt werden müsse.

Zudem möchte die Bundesregierung eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erreichen. Gegenwärtig kostet ein Gramm Medizinalcannabisblüten der gleichen Sorte Bedrocan in niederländischen Apotheken zwischen 5 und 7 € und in Deutschland nach § 4 Arzneimittelpreisverordnung je nach Einkaufspreis zwischen etwa 20 und 25 €, also ein Vielfaches.

aus ACM-Mitteilungen vom 16. Juni 2019

Medizinischer Vaporizer

Advertorial / Firmen- und Produktporträt

Medizinischer Vaporizer

VOLCANO MEDIC
Mit dem VOLCANO MEDIC wurde das medizinische Inhalieren von Cannabis revolutioniert

Die schwäbische Firma STORZ & BICKEL ist der weltweit erste Hersteller von medizinischen Cannabisinhalatoren, die vom Arzt als Heilmittel verschrieben werden können. 

Mit dem VOLCANO, einem mittlerweile international bekannten Tischverdampfer mit Ballonaufsatz, revolutionierte Markus Storz das Inhalieren von Cannabis. Durch diesen Vaporizer hatte der Anwender nun die Möglichkeit ausschließlich den Dampf der Kräuter ohne schädliche Verbrennung zu inhalieren. 

Die Anfänge liegen im Jahre 1996: Als Ein-Mann-Betrieb entwickelt der Pionier Markus Storz in Tuttlingen einen Verdampfer, der mithilfe eines Ballons die Dämpfe von Kräutern aufnimmt, damit diese anschließend gesundheitsschonend inhaliert werden können. 1998 werden der abnehmbare Ballon und das Heizelement zum Patent angemeldet. Internationale Patentanmeldungen folgen. Im Jahr 2000 kommen die ersten VOLCANO Verdampfer auf den Markt. Die Fachwelt ist begeistert: Es handelt sich um den ersten umfassend guten Kräuterverdampfer. Wissenschaftler beginnen mit Studien zur Verdampfung, bis heute ist der VOLCANO der bevorzugte Vaporizer für wissenschaftliche Studien.

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Kein Med-Hanf in Deutschland

Kein Med-Hanf in Deutschland

Ab 2019 will die Regierung den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland erlauben. In Indoor-Plantagen soll künftig regionaler Hanf „made in Germany“ geerntet werden. Zahlreiche Pioniere stehen in den Startlöchern. Investoren und Firmen wie die eigens gegründete Canyon GmbH wittern bereits das Geschäft der Zukunft.

Daraus wird zunächst nichts: Um in Deutschland zukünftig Cannabis anbauen zu dürfen, mussten sich interessierte Unternehmen 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewerben und an einer Ausschreibung teilnehmen. Einige der mehr als 100 Bewerber wurden daraufhin zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Gegen das Bewerbungsverfahren der BfArM-Cannabisagentur haben allerdings vier Bietergemeinschaften geklagt. Grund: Die Agentur hatte relativ spät im laufenden Bewerbungsverfahren dreijährige Erfahrungen mit dem Anbau, der Verarbeitung und der Lieferung von Arzneipflanzen verlangt.

Das Oberlandesgericht (OLG) gab den Klägern nun Recht, weil es den Gleichbehandlungsgrundsatz im Ausschreibungsverfahren verletzt sah. Das macht die Ausschreibung hinfällig.
Zu einem deutschen Cannabis-Anbau wird es daher 2019 wohl nicht kommen. Medizinalhanf wächst also bis auf Weiteres vor allem in den Niederlanden und Kanada.

topagrar online, 1.5.2018

Bei welchen Krankheiten kann medizinisches Cannabis angewendet werden?​

Bei welchen Krankheiten kann medizinisches Cannabis angewendet werden?​

Da Cannabis ein breites und vielfältiges therapeutisches Spektrum hat, ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass medizinisches Cannabis durch die im Gesetz offen gehaltene Formulierung relativ frei verschrieben werden kann. Die Entscheidung, ob Cannabis als Medizin eingesetzt werden soll, liegt allein im Ermessen des Arztes in Absprache mit dem Patienten. Das wird natürlich nur der Fall sein, wenn der Arzt Hinweise auf eine Wirkung von Cannabis bei der entsprechenden Krankheit findet.

Es gibt also keinen expliziten Ausschlusskatalog von Krankheiten, für die medizinisches Cannabis angewendet werden kann.

Anhaltspunkt dafür kann die Liste von Krankheiten sein, für die das BfArM bis zur Gesetzesänderung Ausnahmegenehmigungen erteilt hat:

Häufig:

• chronische Schmerzen 
• Multiple Sklerose 
• Tourette-Syndrom 
• depressive Störungen 
• ADHS

Außerdem:

• Allergische Diathese 
• Angststörung 
• Appetitlosigkeit und Abmagerung 
• Armplexusparese 
• Arthrose 
• Asthma 
• Autismus 
• Barrett-Ösophagus 
• Blasenkrämpfe 
• Blepharospasmus 
• Borderline-Störung 
• Borreliose 
• Chronische Polyarthritis 
• Chronisches Müdigkeitssyndrom 
• Schmerzsyndrom nach Polytrauma 
• Chronisches Wirbelsäulensyndrom 
• Cluster-Kopfschmerzen 
• Colitis ulcerosa 
• Epilepsie 
• Failed-back-surgery-Syndrom 
• Fibromyalgie 
• Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen 
• HIV-Infektion 
• HWS- und LWS-Syndrom 
• Hyperhidrosis 
• Kopfschmerzen 
• Lumbalgie 
• Lupus erythematodes 
• Migraine accompagnée 
• Migräne 
• Mitochondropathie 
• Morbus Bechterew 
• Morbus Crohn 
• Morbus Scheuermann 
• Morbus Still 
• Morbus Sudeck 
• Neurodermitis 
• Paroxysmale nonkinesiogene Dyskinese (PNKD) 
• Polyneuropathie 
• Posner-Schlossmann-Syndrom 
• Posttraumatische Belastungsstörung 
• Psoriasis (Schuppenflechte) 
• Reizdarm 
• Rheuma (rheumatoide Arthritis) 
• Sarkoidose 
• Schlafstörungen 
• Schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie 
• Systemische Sklerodermie 
• Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese 
• Thalamussyndrom 
• Thrombangitis obliterans 
• Tics 
• Tinnitus 
• Trichotillomanie 
• Urtikaria unklarer Genese 
• Zervikobrachialgie 
• Folgen von Schädel-Hirn-Trauma 
• Zwangsstörung

Allerdings gilt: Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen oder Vorerkrankungen am Herzen müssen beim Konsum von Cannabis Vorsicht walten lassen. Generell ist eine ärztlich begleitete, gezielt durchgeführte Anwendung von Cannabis immer einer selbst organisierten Anwendung vorzuziehen. Auf Grund der jahrzehntelang blockierten Forschung und des fehlenden staatlichen Interesses an einer verstärkten Anwendung erfahren viele Patienten aber oft erst durch eigene Experimente, dass Cannabis ihnen hilft.

Deutscher Hanfverband