CBD – Heilen mit Hanf

Ohne ‚High‘. Hilfe bei Stress, Schmerzen, Schlaflosigkeit, Migräne u.v.m.

CBD - Heilen mit Hanf

Neuausgabe 2021
ISBN 978-3-86264-864-1
192 S., durchgehend vierfarbig, 169 x 16 mm
Kartoniert
Hans-Nietsch-Verlag

Milan Hartmann

Die Wirkstoffe im Hanf, vor allem das CBD, werden gerade von der pharmazeutischen Forschung und von Freunden alternativer Heilmittel neu entdeckt. Cannabidiol (CBD) ist ein Wirkstoff der Hanfpflanze, der in der Volksmedizin seit Jahrhunderten Anwendung findet. 

Doch was ist dran an diesem Hype? Was kann CBD wirklich? Woran erkennt man seine Qualität und wie soll man es wann einsetzen: als Tropfen, Tee, Kapseln oder CBD-Hanfblüten zum Inhalieren? – Diesen und weiteren Fragen geht der Ernährungswissenschaftler Milan Hartmann auf den Grund: Nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen und Aussagen von Anwendern ist das Cannabinoid CBD u. a. hilfreich bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, innerer Unruhe, Kopfschmerzen, Muskelverspannungen sowie Entzündungen und sollte in keiner Hausapotheke fehlen. Dabei wirkt es nicht berauschend.

Das übersichtliche und ansprechend gestaltete Buch — mit zahlreichen Fotos, Illustrationen, Tabellen und Tipps – beschreibt detailliert die Nutzung und Dosierung für Selbstanwender. Ebenso werden Medikamente mit CBD vorgestellt, die z.B. bei Krebs und Epilepsie eingesetzt werden. Neben einem einleitenden Streifzug durch die Geschichte der Hanfpflanze geht der Autor auch auf die derzeitige Rechtslage bei CBD-Produkten und die Novel-Food-Verordnung ein und bietet damit einen fundierten und aktuellen Überblick.

Ein Meilenstein für die Hanf-Lebensmittelindustrie: CBD ist nicht zwingend Novel Food

Ein Meilenstein für die Hanf-Lebensmittel-Industrie:

CBD ist nicht zwingend Novel Food

Innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union gibt es immer noch viele offene Fragen bezüglich des Status von Produkten mit dem nicht berauschenden Hanf-Wirkstoff Cannabidiol (CBD). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte versucht sämtliche CBD-Produkte der Novel Food Verordnung zuzuordnen. Die European Industrial Hemp Association (EIHA) konnte sich dagegen jetzt erfolgreich wehren.

Nach dem Erfolg von CBD-haltigen Produkten als Nahrungsergänzungsmittel und in der Hautpflege bekam die junge, aufkeimende Industrie, der aus Nutzhanf gewonnenen Gesundheitsprodukte in Deutschland einen schweren Dämpfer, als das BVL ihnen mit der Zuordnung zum Novel Food langwierige Zulassungsverfahren aufzwingen wollte. Auch in anderen Ländern Europas wollten Unternehmen gegen eine solche Einordnung von Cannabidiol angehen, unter anderem auch gerichtlich. Hanfprodukte sind im Bereich Lebensmittel den Europäern nicht neuartig, sondern besitzen teilweise langjährige Tradition. Sie als Novel Food zu bezeichnen wäre demnach absolut falsch und eine unnötige Schikane für die Branche.

EIHA widerspricht der Stellungnahme des BVL

Am 20.03.2019 veröffentlichte das BVL seine Stellungnahme zu den Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD, in der die Produkte als zulassungspflichtiges Novel Food oder als zulassungspflichtiges Arzneimittel deklariert wurden. Die European Industrial Hemp Association widersprach dieser Auffassung. Sachlich und auch rechtlich sei die vom BVL pauschal vorgenommene Beurteilung falsch und unzutreffend. Cannabidiol als nicht psychoaktiver Inhaltsstoff des Nutzhanf wird tatsächlich schon seit Jahrtausenden in Lebensmitteln verarbeitet und von den Menschen konsumiert. Dementsprechend könnten nicht einfach alle CBD-Produkte der Novel-Food-Verordnung zugeschrieben werden, wie es das BVL versucht.

Regierung teilt Auffassung der EIHA über Cannabidiol und Hanfprodukte

Der Präsident der EIHA, Daniel Kruse, betonte, dass es hier zwischen Extrakten zu unterscheiden gilt, die durch traditionelle Extraktionstechniken gewonnen werden, also den natürlichen Vollspektrum Extrakten, und den Produkten, bei denen Cannabidiol als Isolat verarbeitet ist. Für die mit Isolaten versetzten und angereicherten Produkte hingegen wäre die Zuordnung unter die Novel Food Verordnung korrekt und die Bezeichnung „neuartig“ zutreffend. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilen die Ansicht der EIHA und stellten klar: Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, sind grundsätzlich keine „neuartigen“ Lebensmittel i. S. d. der Verordnung (EU) 2015/2283. Das gilt allerdings nicht automatisch auch für isoliertes CBD (Cannabidiol) oder mit CBD angereicherte Extrakte. Hanflebensmittel, die mit natürlich gewonnenen Vollspektrum Extrakten hergestellt sind, sind also demnach kein Novel Food und bedürfen auch keiner besonderen Zulassung. EIHA-Präsident Kruse bezeichnet diese Entscheidung als wichtigen Meilenstein für die Hanf-Lebensmittelindustrie.

Das BVL sollte nun, angesichts der Stellungnahmen der Regierung und des BMEL seine bisherigen Aussagen revidieren und entsprechende Veröffentlichungen berichtigen. Die EIHA hatte außerdem bereits mehrmalig beim BVL ein Treffen von Experten angefragt. Bisher hatte sich das BVL hierzu jedoch nicht bereit erklärt.

Quelle:  Hanf-Magazin Schweiz

CBD als Nahrungsergänzungsmittel

Advertorial / Firmen- und Produktporträt

CBD als Nahrungs-Ergänzungsmittel​

Das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) ist in weiblichen Hanfpflanzen (Cannabis sativa/indica) enthalten und ist im Gegensatz zu dem ebenfalls enthaltenen THC kaum psychoaktiv. Cannabidiol ist entzündungshemmend, entkrampfend, wirkt angstlösend und hilft auch bei Übelkeit. Aus diesem Grund findet CBD gern als Nahrungs-Ergänzungsmittel Verwendung. Auf cbd-kauf.de finden Sie unterschiedliche CBD-Produkte. Bei der Auswahl wurde strengstens darauf geachtet, dass alle Hersteller zertifiziert sind und die Herstellung rein biologisch ist. 

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CBD als Nahrungsergänzung bei Sport

Advertorial / Firmen- und Produktporträt

CBD für Sportler und Wettkämpfer

Sportler und Wettkämpfer nehmen aus verschiedensten Gründen Nahrungsergänzungsmittel ein, jedoch die meisten mit der Absicht das Muskelwachstum zu begünstigen oder um eine höhere Energieleistung abrufen zu können. Nahrungsergänzungsmittel mit CBDaktiv CBD-Öle eröffnen hierbei eine Vielzahl neuer Vorteile – sowohl für das Training im Fitnessstudio als auch für die Ausübung des Sports auf einem Spielfeld oder in der Sporthalle.

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Neubewertung von Cannabis im März 2020?​

Neubewertung von Cannabis im März 2020?

Im Jahr 1961 ordnete ein UN-Abkommen Cannabis ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage in die gleiche Liste von Gift- und Suchtstoffen wie Heroin und Kokain ein.

Dies war vielfach die Grundlage für staatliche Verfolgung von Konsumenten und Händlern – sowie deren Gleichbehandlung mit den Dealern der genannten gefährlichen Suchtmittel. 57 Jahre, Millionen von Vorstrafen und mit derartigen „Delinquenten“ gefüllte Gefängnisse später, scheint nun eine grundsätzliche Neubewertung von Cannabis in Reichweite zu sein.

CBD

Das Expertenkomitee zur Drogenabhängigkeit ECDD (Expert Committee on Drug Dependence) der WHO stellte bei seinem 40. Treffen fest, dass das im Cannabis enthaltene Cannabidiol (CBD) immer häufiger für medizinische Therapien eingesetzt werde. Selbst die WHO findet keine Nachweise dafür, dass der Konsum von purem CBD süchtig mache oder gesundheitsschädlich sei. Ganz im Gegenteil: CBD wird immer häufiger und mit großem Erfolg bei der Behandlung von Epilepsie, aber auch Migräne und sonstiger Schmerzen eingesetzt.
Auf dieser Grundlage empfiehlt das ECDD, die Substanz CBD ersatzlos aus der Liste des UN-Abkommens von 1961 zu streichen.

THC

Hier liegen medizinische Forschungsergebnisse vor, die die Wirksamkeit von THC bei der Behandlung von chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Multipler Sklerose unterstreichen.

In Summe wertet die WHO, dass keine Daten vorliegen, welche die Existenz von Cannabis in der Liste des UN-Abkommens rechtfertigen würden. Das ECDD empfiehlt auch hier, diese Einordnung kritisch zu hinterfragen.

Konsequent wäre, im Falle einer Streichung der Konventionen von 1961 durch die Uno, Cannabis sofort beim nächsten Treffen in Wien – 63. UN-Kommission für Betäubungsmittel (CND) 2. bis 6. März 2020 – freizugeben. Damit würde die weltweite Legalisierung ein großes Stück näher rücken. 

Siehe auch

63. Session of the Commission on Narcotic Drugs (Programm)

WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD); WHO Cannabidiol; WHO Cannabis

trafikantenzeitung.at

Die Wirkung der Cannabinoide und anderer Cannabis-Inhaltsstoffe

Die Wirkung der Cannabinoide und anderer Cannabis-Inhaltsstoffe

von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche
Letztes Update: 15. Mai 2019

[…] Die Wirkung und Verträglichkeit von Cannabis hängt vor allem von den Cannabinoiden ab. Eine weitere nicht unwichtige Rolle spielen hier auch die enthaltenen ätherischen Öle und Terpene. Bei den Cannabinoiden dominieren die Wirkungen von THC und CBD. Andere Cannabinoide beeinflussen jedoch den Gesamteffekt.

4.1 Die chemische Zusammensetzung von Cannabis

In unterschiedlichen Cannabissorten wurden in den vergangenen 50 Jahren etwa 600 chemische Verbindungen nachgewiesen, darunter neben den Cannabinoiden Substanzen anderer Stoffgruppen, wie Aminosäuren, Proteine, Zucker, Alkohole, Fettsäuren, Terpene und Flavonoide. Die meisten Cannabis-Bestandteile außer den Cannabinoiden kommen auch in anderen Organismen vor.

Es gibt aber auch Bestandteile anderer Pflanzen, die Cannabinoidrezeptoren aktivieren, wie beispielsweise der häufig vorkommende CB2-Rezeptor-Agonist (−)-β-Caryophyllen. Heute sind insbesondere durch eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern an der Universität von Mississippi insgesamt 120 Cannabinoide nachgewiesen worden.

Wenn von THC die Rede ist, ist im Allgemeinen das in der Pflanze natürlich vorkommende (–)-trans-Isomer des Δ9-THC gemeint. Es wird auch Dronabinol genannt. THC ist unter anderem für die cannabis-typischen berauschenden Wirkungen von Cannabis verantwortlich, für das Hochgefühl („High“). Cannabidiol (CBD) ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanf-Sorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. CBD verursacht keine cannabis-typischen psychoaktiven Wirkungen. Es besitzt unter anderem antiepileptische, angstlösende, antipsychotische und entzündungshemmende Eigenschaften.

4.2 Die Wirkungen von THC (Dronabinol)

Die Wirkungen sind zum Teil abhängig von der Dosis, der Person und von der Verfassung der Person. THC wirkt nicht auf jeden Menschen und nicht in jeder Situation gleich. So kann es in manchen Fällen Angst auslösen, aber auch Angst lindern. Es hilft oft sehr gut gegen Übelkeit und Erbrechen, aber einigen wenigen Menschen wird auch übel, wenn sie Cannabis einnehmen.

  • Psyche und Wahrnehmung: Sedierung, leichte Euphorie, gesteigertes Wohlbefinden,Angst Zunahme, Angsthemmung, Intensivierung der sinnlichen Wahrnehmung, Veränderung des Zeitgefühls (die Zeit scheint langsamer zu vergehen), Halluzinationen (nach hohen Dosen).
  • Denken: Störung des Gedächtnisses und der Aufmerksamkeit, assoziatives Denken,gesteigerte Kreativität. Bei Personen mit einer Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS) kann THC die Konzentrationsfähigkeit verbessern.
  • Bewegung: Verwaschene Sprache, Verschlechterung der Bewegungskoordination,Verbesserung der Bewegungskoordination.
  • Nervensystem: Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitsteigerung, Übelkeit,Verminderung von Übelkeit und Erbrechen.
  • Körpertemperatur: Senkung der Körpertemperatur, Fiebersenkung.
  • Herzkreislaufsystem: Zunahme der Herzfrequenz, Erweiterung der Blutgefäße,Blutdruckabfall und eventuell Schwindelgefühl bei plötzlichem Aufstehen, leichtzunehmender Blutdruck im Liegen, Hemmung des Zusammenklebens der Blutplättchen.
  • Auge: Rötung der Augenbindehaut, Abnahme des Tränenflusses, Senkung desAugeninnendrucks.
  • Atemwege: Bronchien-Erweiterung, verminderte Speichelproduktion und Mundtrockenheit.
  • Magendarmtrakt: Verminderung der Darmbewegungen und verzögerte Entleerung des Magens, Hemmung der Magensäureproduktion.
  • Hormonsystem: Eventuell bei hohen Dosen Beeinflussung verschiedener Hormone.
  • Immunsystem: Entzündungshemmung, antiallergische Wirkung, Hemmung derImmunantwort.
  • Entwicklung von Embryo und Fetus: Eventuell Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit.
  • Genetisches Material und Krebs: Krebshemmende Wirkung, Förderung des programmierten Zelltods von Krebszellen (Apoptose), Hemmung der Blutgefäßneubildung in bösartigen Tumoren.

Einsatzmöglichkeiten für THC-reiches Cannabis und THC ergeben sich für folgende Krankheiten und Krankheitssymptome:

  • Übelkeit und Erbrechen: Krebs/Chemotherapie, HIV/AIDS, Hepatitis C, Schwangerschaftserbrechen, Übelkeit im Rahmen der Migräne.
  • Appetitlosigkeit und Abmagerung: HIV/Aids, fortgeschrittene Krebserkrankung, Hepatitis C.
  • Spastik, Muskelkrämpfe (Spasmen), Muskelverhärtung: Multiple Sklerose,Querschnittslähmung, Spastik nach Schlaganfall, Spannungskopfschmerz,Bandscheibenprobleme und Verspannungen der Rückenmuskulatur, Bewegungsstörungen mit einem Übermaß an Bewegungen (hyperkinetischeBewegungsstörungen): Tourette-Syndrom, Dystonie (zum Beispiel spastischer Schiefhals oder Lidkrampf), durch eine Behandlung mit Levodopa ausgelöste Dyskinesien bei der Parkinson-Krankheit, tardive Dyskinesien (eine mögliche Nebenwirkung von Neuroleptika, die bei Schizophrenie verwendet werden), essenzieller Tremor (Zittern).
  • Schmerzen: Migräne, Cluster-Kopfschmerz, Phantomschmerzen, Neuralgien (Nervenschmerzen, zum Beispiel Ischialgie/Ischiasschmerzen), Menstruationsbeschwerden, Parästhesien (Kribbeln, Brennen, Ameisenlaufen) bei Zuckerkrankheit oder Aids, Hyperalgesie (verstärkte Schmerzempfindlichkeit), Schmerzen bei verspannter Muskulatur, Muskelkrämpfen, Arthrose, Arthritis, Colitis ulcerosa (eine chronische Darmentzündung), Restless-Legs-Syndrom (Syndrom der unruhigen Beine), Fibromyalgie (Weichteilrheumatismus).
  • Allergien: Asthma, Hausstauballergie, Heuschnupfen.
  • Juckreiz: starker Juckreiz bei Lebererkrankungen, Neurodermitis.
  • Entzündungen: Asthma, Arthritis, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn (eine chronischeDarmentzündung), Neurodermitis, Morbus Bechterew, Psoriasis (Schuppenflechte).
  • Psychische Erkrankungen: Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen (manisch-depressive Störung), posttraumatische Stressstörung, Hyperaktivität, ADS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom) bzw. ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom), Impotenz, Alkoholismus, Opiatabhängigkeit, Schlafmittelabhängigkeit, Schlaflosigkeit, Autismus, verwirrtes Verhalten bei der Alzheimer-Krankheit.
  • Überproduktion von Magensäure: Magenschleimhautentzündung.
  • Erhöhter Augeninnendruck: Glaukom (Grüner Star).
  • Hören: Tinnitus (Ohrgeräusche).
  • Weitung der Bronchien: Asthma, Luftnot bei anderen Erkrankungen der Atemwege.
  • Epilepsie
  • Singultus (Schluckauf)
  • Förderung der Wehentätigkeit bei der Geburt
  • Überproduktion von Schweiß: Hyperhidrosis
  • Krebshemmung: Krebserkrankungen
  • Hauterkrankungen: Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Akne inversa
  • Reizdarm

4.3 Die Wirkungen von Cannabidiol (CBD)

Cannabidiol ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanf-Sorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. Es ist auch in einigen in Apotheken erhältlichen Cannabissorten mit hohen Konzentrationen vertreten. CBD verursacht keine Cannabis- typischen psychischen Wirkungen.

Für Cannabidiol kommen unter anderem folgende medizinische Einsatzgebiete in Frage:

  • Epilepsie: insbesondere bestimmte Formen der Epilepsie, wie Dravet-Syndrom und Lennox-Gastaut-Syndrom
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Schizophrene Psychosen
  • Entzündungen und entzündlich bedingte Schmerzen
  • Bewegungsstörungen: Dystonie, Dyskinesie
  • Abhängigkeit von THC, Nikotin und Opiaten
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Hemmung des Appetits

Daneben gibt es Hinweise auf weitere mögliche Einsatzgebiete, wie z. B. auch bei Kindern und Erwachsenen mit Autismus. Bislang sind diese kaum erforscht und es liegen nur Ergebnisse aus der Grundlagenforschung oder Berichte einzelner Patienten vor, wie beispielsweise hinsichtlich der krebshemmenden Eigenschaften des CBD. […]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe

Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe

von Dr. med. Franjo Grotenhermen und Markus Göttsche
Letztes Update: 15. Mai 2019

  1. Grundsätzliche Vorbemerkungen

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die richtige Sorte für Ihre Erkrankung und Ihre Beschwerden auszuwählen. Es gibt keine Sorten, die für eine bestimmte Erkrankung am besten sind, denn die Ansprechbarkeit variiert stark. So gibt es beispielsweise chronische Schmerzen, bei denen fast nur das THC wirksam ist, während bei anderen Patienten auch ein hoher CBD-Anteil hilft, weil CBD entzündungshemmend wirkt. Bei einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) profitieren einige Patienten von THC-reichen Sorten, während andere auch sehr gut von der Angst lösenden Wirkungen des CBD profitieren. Cannabissorten mit einem hohen Sativa-Anteil wirken eher belebend, während solche mit hohen Indica-Anteilen eher sedierend wirken. Auch das kann für die Wahl der geeigneten Sorte von Bedeutung sein. Häufig muss man eine Weile mit verschiedenen Sorten experimentieren, um schließlich die individuell beste Sorte für sich zu finden. Manchmal ist es auch eine Kombination aus einer bestimmten Sorte, die tagsüber eingenommen wird, und einer anderen, die zur Nacht verwendet wird.

  1. Cannabissorten und ihre THC- und CBD-Gehalte

Importeure medizinischer Cannabissorten nach Deutschland sind Fagron, Spektrum Cannabis, Pedanios, Pohl Boskamp, Cannamedical, ACA Müller ADAG Pharma, GECA Pharma und Paesel & Lorei GmbH & Co. KG. Die einzelnen Sorten werden als Blüten in 5-, 10-Gramm-Dosen oder 15 Gramm Beutel abgegeben, wobei „granuliert“ bereits zerkleinert bedeutet. Es sind zurzeit noch nicht alle unten aufgeführten für Deutschland zugelassenen Sorten über die Apotheken verfügbar (Stand: 20.02.2019).

Die Bundesregierung hat im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2017 eine Cannabis-Agentur eingerichtet. Diese soll einen staatlich kontrollierten Cannabis-Anbau für die medizinische Verwendung überwachen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass vor 2020 Cannabisblüten aus Deutschland auf den Markt kommen. Daher sind deutsche Patienten auf den Import von Cannabisblüten angewiesen. Die Cannabissorten des niederländischen Herstellers Bedrocan werden unter anderem von den Unternehmen Fagron, ACA Müller ADAG Pharma, GECA Pharma und Pedanios sowie Cannamedical Pharma nach Deutschland importiert.

Die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte sind Angaben der Importeure bzw. Hersteller, die durch eine Apotheke eingeholt wurden.

Cannabisblüten von Bedrocan

Tabelle 1. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des niederländischen Herstellers Bedrocan

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Bedrocan

23,5 %

0,1 %

Bedrobinol

15,3 %

0,1 %

Bedica, granuliert

16,5 %

0,1 %

Bediol, granuliert

6,7 %

8,7 %

Bedrolite granuliert

0,4 %

8,1 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed werden von Spektrum Cannabis importiert

Tabelle 2. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Bakerstreet (Indica)

18,4 %

0,5 %

Penelope (Hybrid)

9,5 %

6,9 %

Argyle (Indica)

5,1 %

5,4 %

Cannabisblüten von Spektrum Cannabis

Tabelle 3. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten von Spektrum Cannabis

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Green No. 3 (Hybrid)

ca. 8,1 %

ca. 11,7 %

Red No. 2 (Sativa)

18,8 %

0,5 %

Red No. 4 (Indica)

21,7 %

0,5 %

Orange No. 1 (Indica)

ca. 13,6 %

0,5 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora werden von Pedanios importiert

Tabelle 4. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora

Sorte

Gehalt THC

Gehalt CBD

Pedanios 22/1 (Sativa)

ca. 22 %

< 1 %

Pedanios 20/1 (Indica)

21,5 %

0,2 %

Pedanios 18/1

18 %

< 1 %

Pedanios 16/1

16 %

< 1 %

Pedanios 14/1

14 %

< 1 %

Pedanios 8/8

ca. 8 %

ca. 8 %

Aurora 1/12

< 1 %

ca. 12 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora werden von Pedanios importiert

Tabelle 5. THC-/CBD-Gehalt der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Aurora

Klenk 18/1

20,5 %

<0,1 %

Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals werden von Pohl-Boskamp importiert

Tabelle 6. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals

Peace Naturals 20/1

ca. 20%

< 1%

Peace Naturals 18/1

16,6%

0,3%

Peace Naturals 16/1

15,7%

0,3%

Peace Naturals 14/1

14,3%

0,3%

Cannabisblüten des US-Herstellers Tilray werden von Paesel & Lorei GmbH & Co. KG importiert

Tabelle 7. THC-/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des Amerikanischen Herstellers Tilray

TILRAY THC25

Ca. 25 %

<1 %

TILRAY THC10:CBD10

10 %

10 %

2.1 Variabilität von der Zusammensetzung von Medizinalcannabisblüten *

Bei Medizinalcannabisblüten handelt es sich um ein Naturprodukt, dessen Konzentration der Inhaltsstoffe von Blüte zu Blüte schwankt. Ändert sich die Genetik der Mutterpflanze, so ändern sich auch die Konzentrationen der Inhaltsstoffe. Der Gesetzesgeber gesteht den Importeuren bzw. Herstellern eine Schwankung der Werte in engen Grenzen zu, und es gibt auch Sondergenehmigungen für leicht darüber hinaus abweichende Chargen. Leider sind die Importeure nicht dazu verpflichtet worden, die einzelnen Varietäten der Sorten bekannt zu geben, sodass sich hinter den gleichen Sortennamen für Medizinalcannabisblüten verschiedene Varietäten mit unterschiedlicher Genetik verbergen können. Der einzige Hersteller, der alle Inhaltsstoffe bekannt gibt, ist MedReleaf, welche in Deutschland exklusiv durch Cannamedical vertrieben werden. Und nur wenige Importeure geben einen Wechsel der Varietät bekannt. […]

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Es braucht endlich Klarheit bei CBD-Produkten

Es braucht endlich Klarheit bei CBD-Produkten

Welche Hanf-Produkte legal sind scheint niemand beantworten zu können

Sind Cremes oder Kaugummis mit Hanf nun illegal oder nicht? Darüber streiten Staatsanwälte und Händler, und Verbraucher und Patienten stehen ratlos daneben. In ihrem Sinne sollte der Gesetzgeber diese heikle Frage rasch klären.

Kommentar von Martin Bernstein

Cannabis ist in München dort, wo es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall sein sollte: in aller Munde. Demonstranten fordern die Legalisierung. Der Gesundheitsausschuss des Stadtrats will Medizinalhanf auf städtischen Gütern anbauen. Und die Polizei beschlagnahmt bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion in Münchner Hanf-Läden mehr als 100 Kilo Cannabis-Produkte, die zwar den nicht psychoaktiven Wirkstoff Cannabidiol (CBD) enthalten, aber praktisch kein berauschendes THC. Wenn man so will, eine Rauschgiftrazzia ohne Rauschgift. Eine ziemlich erfolgreiche aber, wie die Staatsanwaltschaft versichert.

Die Strafverfolger sagen: Auch CBD-Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und dürfen nicht an Endverbraucher verkauft werden – und sie verweisen auf die eng gefassten Ausnahmebestimmungen. Die Betreiber der legal betriebenen Hanfläden sagen das Gegenteil – und sie verweisen auf dieselben Vorschriften. Und damit das Ganze dann richtig unübersichtlich wird, halten die Strafverfolger auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz für denkbar. Benutzer jubeln ja in Internetforen darüber, wie gut ihnen CBD tue.

Ausgerechnet von Händlern ist dagegen zu hören, dass eine therapeutische Wirkung bisher gar nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei. Darum werden beispielsweise CBD-Öle als Nahrungsergänzungsmittel angepriesen, Hanföl und Kaugummis gibt es auch bei Drogerieketten und Discountern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit kennt wiederum nach eigenem Bekunden gar keinen Fall, da CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkauft werden dürfte.

Das alles muss man nicht verstehen. Noch nicht einmal auf die Frage, ob man einen CBD-Kaugummi kaufen darf, gibt es eine klare Antwort. Was aber zu verstehen ist: Bis hin zu den Namen und der Verpackung für ihre rauschfreien Produkte kokettieren manche Hanf-Händler augenzwinkernd mit dem Image, man könne eigentlich Verbotenes bei ihnen legal kaufen.

„Schwarzer Afghane“? Hihi, wie lustig! Polizei und Staatsanwaltschaft verstehen da aber gar keinen Spaß. Eine Grauzone? Nicht mit der Münchner Justiz. Für sie macht das Betäubungsmittelgesetz im Zweifelsfall auch vor Handcremes nicht Halt. Und der Verbraucher, vielleicht auch der Patient? Der kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber das Ganze schleunigst so klärt, dass es auch zu kapieren ist. Nebulöse Zustände sind das Letzte, was dieses sensible Thema verträgt.

Süddeutsche Zeitung 12. Mai 2019/ Autor Martin Bernstein

Welcher Hanf macht high und wo sind die Unterschiede?​

Welcher Hanf macht high und wo sind die Unterschiede?

Tetrahydrocannabinol macht high aber ist nicht allein für die Wirkung verantwortlich. Ganz kurz und knapp: THC oder das Tetrahydrocannabinol macht high. 

Ob beim Essen, Rauchen, als Darmzäpfen oder in Fertigarzneimitteln durch die Venen. Aber es ist nicht alleinig für die Qualität vom Rauch zuständig. Dieses und andere Cannabinoide werden erst mit der Blüte und zwar zum Großteil in diesen Blüten produziert. Faserhanf blüht auch, warum macht er nicht high? Weil er so gezüchtet wurde! Einst gab es auch in Europa Faserhanf mit milder Rauschwirkung. Derzeit wird er einfach nicht mehr angebaut. Wer eine Rauschwirkung wünscht, kann besser potenten Hanf anbauen. Welcher Hanf macht high? Potenter Hanf! Einst galt, dass es der indische Hanf ist, der high macht. Das liegt jedoch daran, dass aus den Regionen mit potenten Hanf die Importe dennoch nur aus Indien kamen.

Dann wurde es verboten und mit dem Pflanzen-Kunstlicht begann man das gezielte Züchten potenter Hanfsorten. Dabei gingen einige Ur-Sorten bereits verloren und Kritiker verwenden den Begriff der „Überzüchtung“ und vom „Kommerzgras“.

Welcher Hanf macht high, higher am highesten?

Das THC ist entscheidend, damit ein High einsetzt. Viele andere Cannabinoide und Terpene lenken dieses High. Dronabinol enthält als Fertigarznei nur THC als Wirkstoff. Wer dieses in hoher Konzentration einnimmt, wird es vermutlich als unangenehm empfinden. In hohen Konzentrationen sollte neben dem THC auch immer etwas CBD enthalten sein, weil dieses das High puffert und somit angenehmer macht. Viele Kommerzgräser haben kaum noch CBD und werden von vielen Kiffern als sehr unangenehm empfunden. Genau wie das CBD, Cannabinol, haben auch andere Cannabinoide und Terpene sehr wichtige Eigenschaften für das High oder auch die medizinische Wirkung. In jeder Pflanze sind diese „Zutaten“ vorhanden aber in ganz anderer Zusammensetzung. Das bedeutet, dass man sich wirklich „durchtesten“ sollte.

Es gibt jedoch ganz simple Schwerpunkte, die sich als Indica, Sativa und Haze erklären lassen. Welcher Hanf macht high und drückt ins Sofa? Indica. Welcher Hanf macht high und belebt? Sativa. Welcher Hanf macht high und wirkt ähnlich wie LSD? Haze. Das Haze ist jedoch eine Sativaeigenschaft, die sehr lange Blütezeiten und geringe Erträge mit bringt. Das bedeutet, dass ein Kommerzgrower kaum ein ursprüngliches Haze anbaut sondern höchstens Kreuzungen, in denen Sativa mit Haze Charakter einfließt. Diese sollen jedoch kein Vergleich zu einem richtigen Haze sein, welches für die Blüte ca. ein halbes Jahr bräuchte.

Es gibt bereits Seedbanks, die zu ihren Strains erklären, für welche Erkrankungen diese eingesetzt werden können. Dass die Seedbanks Aussagen zur Wirkung machen, ist seit Jahrzehnten der Fall. Man kann sich jedoch immer ganz grob an Indica, Sativa und Haze orientieren. Viele Züchtungen wollen aus allem die positiven Eigenschaften reinbringen und haben dann z.B. 40% Indica, 60% Sativa mit Haze Anteil.

Die Kifferpranoia kann man praktisch auf empfindliche Personen kombiniert mit hohen THC Konzentrationen zurückführen. Wer diese Kifferparanoia erlebt, sollte ein Marihuana wählen, welches ein paar Prozent CBD enthält. Zudem könnte das Haze oder auch Sativa schlimmer empfunden werden, als das Indica, bei dem man besser „abstumpfen und entspannen“ kann. Dann wird man den Hanf dank CBD möglicherweise neu entdecken. Dennoch hilft nur ein Testen da jeder auf andere Strains abfährt. Welcher Hanf macht high und ist angenehm? Ausprobieren!

Zitiert aus Hanf-Magazin 10. Januar 2016

CBD Nahrungsergänzungsmittel

CBD Nahrungs-Ergänzungsmittel

Anders als THC hat CBD keine psychoaktive, halluzinogene Wirkung. Laut Regelung des Arzneimittelgesetzes gilt Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel, nicht als Arzneimittel. Die EU sieht CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und damit frei verkäuflich. 

Diese Produkte können auch ohne Probleme online vertrieben und gekauft werden. Die Nachfrage nach CBD steigt inzwischen deutlich an. Analysten gehen laut Forbes nun davon aus, dass der Markt für Cannabidiol (CBD) vor einem massiven Wachstum stehen dürfte. Mehreren Berichten zufolge dürfte der Markt für Cannabidiol aus Hanf in den kommenden drei Jahren alleine in den USA ein Volumen von einer Milliarde erreichen.