Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2019 ein Gesetz verabschiedet, das einige Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes aus dem Jahr 2017 einhergeht.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/die GRÜNEN, die weitere Verbesserungen vorsehen, wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags abgelehnt.

Im Einzelnen sieht das von den Fraktionen CDU/CSU und SPD unterstützte neue Gesetz einige wichtige Änderungen vor:

1. Ein Wechsel zwischen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder zwischen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sowie eine Änderung der Dosierung soll keiner erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen.

2. Hat ein Patient ein cannabisbasiertes Medikament während eines stationären Aufenthaltes erhalten, so soll die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über ein Kostenübernahmeantrag durch den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt entscheiden, sodass möglichst keine oder nur eine kurze Unterbrechung der Therapie stattfindet. Ob es wirklich nur zu kurzen Unterbrechungen kommt, wird von verschiedener Seite infrage gestellt. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018 war noch vorgeschlagen worden, dass im Falle einer Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes von dem weiterbehandelnden Arzt kein Kostenübernahmeantrag mehr gestellt werden müsse.

Zudem möchte die Bundesregierung eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erreichen. Gegenwärtig kostet ein Gramm Medizinalcannabisblüten der gleichen Sorte Bedrocan in niederländischen Apotheken zwischen 5 und 7 € und in Deutschland nach § 4 Arzneimittelpreisverordnung je nach Einkaufspreis zwischen etwa 20 und 25 €, also ein Vielfaches.

aus ACM-Mitteilungen vom 16. Juni 2019

Entwurf Cannabis Kontrollgesetz

Entwurf Cannabis Kontrollgesetz

Die Grünen haben bei der großen Cannabis-Debatte im Deutschen Bundestag am Donnerstag, den 22. Februar 2018, den Entwurf eines Cannabis-Kontrollgesetzes vorgelegt.

Aus der Homepage der Grünen entnehmen wir dazu im vollen Wortlaut wie folgt:

„Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist seit Jahren gleichbleibend hoch – trotz strafrechtlicher Verfolgung. Cannabis ist überall leicht erhältlich. Das Betäubungsmittelgesetz hat seine ursprünglichen Versprechen – die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage – nicht erfüllt. Die negativen Folgen der repressiven Drogenpolitik sind mittlerweile offensichtlich, national wie international.

PROHIBITION VON CANNABIS IST GESCHEITERT
Seit etlichen Jahren setzen sich viele Menschen für eine grundsätzliche Wende in der Drogenpolitik ein. Dazu gehören ehemalige Staatschefs und Politiker wie Kofi Annan oder Javier Solana. In Deutschland forderten 122 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren in einer Resolution die Evaluierung des Betäubungsmittelrechts. Zuletzt forderte etwa der Bund der Kriminalbeamten eine Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis.

Uruguay, Kanada sowie eine wachsende Zahl von US-Bundesstaaten haben es bereits vorgemacht. Mit unserem grünen Cannabiskontrollgesetz wollen wir die Möglichkeit einer regulierten und kontrollierten Abgabe für Cannabis auch in Deutschland schaffen.

CANNABISKONTROLLGESETZ: REGULIEREN STATT KRIMINALISIEREN
Der durch die Kriminalisierung entstandene Schwarzmarkt liegt in den Händen der organisierten Kriminalität. Jugendschutz ist hier ein Fremdwort – kein Dealer fragt nach dem Personalausweis. Das Gras ist häufig mit gefährlichen Substanzen wie Blei gestreckt, der Wirkstoffgehalt unklar, glaubwürdige Suchtprävention genauso wenig möglich wie Verbraucherschutz.

Unser Gesetz würde erwachsene Konsumenten nicht länger kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Schwarzmarkt austrocknet. Damit wollen wir auch die Strafverfolgungsbehörden von zeitraubenden, kostspieligen und ineffektiven Massenverfahren im Bereich von Cannabis entlasten.

Gleichzeitig wollen wir ein reguliertes und überwachtes System für Anbau, Handel und Abgabe von Cannabis schaffen, bei dem – im Gegensatz zu heute – Verbraucher- und Jugendschutz sowie Suchtprävention greifen. Das Gesetz würde damit endlich die schützen, die Schutz brauchen – nämlich Kinder und Jugendliche. Es gibt denen Freiheit, die damit mündig umgehen können – Erwachsene.

UNION UND SPD HALTEN BISLANG AN CANNABIS-VERBOT FEST
In ihrem Koalitionsvertrag 2018 haben Union und SPD die Drogenpolitik nicht nur weitgehend ausgespart, sie haben auch vereinbart den „Drogenmissbrauch“ weiterhin bekämpfen zu wollen. Damit setzen sie die Politik fort, deren Scheitern und deren negative Folgen offensichtlich sind. Davon lassen wir uns jedoch nicht entmutigen. Wir setzen uns weiter für ein Cannabiskontrollgesetz ein.

WAS WIR VORSCHLAGEN:
Unser Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Entkriminalisierung: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.

  • Jugendschutz: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz vollständig untersagt.

  • Kontrolle: Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt. Die Genehmigung ist an strenge personelle und organisatorische Vorgaben gebunden. Die Akteurinnen und Akteure unterliegen strengen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Sicherheitsauflagen.

  • Geregelter Verkauf: Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Anzahl der Cannabisgeschäfte zu begrenzen. Versandhandel und Verkauf an Automaten ist nicht zugelassen. Zudem gilt ein strenges Werbeverbot.

  • Cannabisfachgeschäfte: Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen das Geschäft nicht betreten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist durch Ausweiskontrollen am Eingang sicherzustellen. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kunden über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen.

  • Verbraucherschutz: Der Anbau von Cannabis unterliegt strengen Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Auch die Beimischung von Alkohol und Tabak ist nicht zulässig.

  • Prävention: Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein.

  • Straßenverkehr: In die Straßenverkehrsordnung wird ein Grenzwert für Cannabis beim Führen von Kraftfahrzeugen eingeführt. Zudem werden an Alkohol angelehnte Vorgaben gemacht, in welchen Fällen bei Cannabiskonsumenten die Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden kann.

Evaluation: Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen, der beispielsweise die Konsumentwicklungen, Verbraucherschutzaspekte und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfasst.“

Hier der gesamte Gesetzentwurf Cannabiskontrollgesetzes der Grünen als PDF:

Gesetzentwurf Cannabiskontrollgesetzes (PDF)