Ein Meilenstein für die Hanf-Lebensmittelindustrie: CBD ist nicht zwingend Novel Food

Ein Meilenstein für die Hanf-Lebensmittel-Industrie:

CBD ist nicht zwingend Novel Food

Innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union gibt es immer noch viele offene Fragen bezüglich des Status von Produkten mit dem nicht berauschenden Hanf-Wirkstoff Cannabidiol (CBD). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte versucht sämtliche CBD-Produkte der Novel Food Verordnung zuzuordnen. Die European Industrial Hemp Association (EIHA) konnte sich dagegen jetzt erfolgreich wehren.

Nach dem Erfolg von CBD-haltigen Produkten als Nahrungsergänzungsmittel und in der Hautpflege bekam die junge, aufkeimende Industrie, der aus Nutzhanf gewonnenen Gesundheitsprodukte in Deutschland einen schweren Dämpfer, als das BVL ihnen mit der Zuordnung zum Novel Food langwierige Zulassungsverfahren aufzwingen wollte. Auch in anderen Ländern Europas wollten Unternehmen gegen eine solche Einordnung von Cannabidiol angehen, unter anderem auch gerichtlich. Hanfprodukte sind im Bereich Lebensmittel den Europäern nicht neuartig, sondern besitzen teilweise langjährige Tradition. Sie als Novel Food zu bezeichnen wäre demnach absolut falsch und eine unnötige Schikane für die Branche.

EIHA widerspricht der Stellungnahme des BVL

Am 20.03.2019 veröffentlichte das BVL seine Stellungnahme zu den Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD, in der die Produkte als zulassungspflichtiges Novel Food oder als zulassungspflichtiges Arzneimittel deklariert wurden. Die European Industrial Hemp Association widersprach dieser Auffassung. Sachlich und auch rechtlich sei die vom BVL pauschal vorgenommene Beurteilung falsch und unzutreffend. Cannabidiol als nicht psychoaktiver Inhaltsstoff des Nutzhanf wird tatsächlich schon seit Jahrtausenden in Lebensmitteln verarbeitet und von den Menschen konsumiert. Dementsprechend könnten nicht einfach alle CBD-Produkte der Novel-Food-Verordnung zugeschrieben werden, wie es das BVL versucht.

Regierung teilt Auffassung der EIHA über Cannabidiol und Hanfprodukte

Der Präsident der EIHA, Daniel Kruse, betonte, dass es hier zwischen Extrakten zu unterscheiden gilt, die durch traditionelle Extraktionstechniken gewonnen werden, also den natürlichen Vollspektrum Extrakten, und den Produkten, bei denen Cannabidiol als Isolat verarbeitet ist. Für die mit Isolaten versetzten und angereicherten Produkte hingegen wäre die Zuordnung unter die Novel Food Verordnung korrekt und die Bezeichnung „neuartig“ zutreffend. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilen die Ansicht der EIHA und stellten klar: Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, sind grundsätzlich keine „neuartigen“ Lebensmittel i. S. d. der Verordnung (EU) 2015/2283. Das gilt allerdings nicht automatisch auch für isoliertes CBD (Cannabidiol) oder mit CBD angereicherte Extrakte. Hanflebensmittel, die mit natürlich gewonnenen Vollspektrum Extrakten hergestellt sind, sind also demnach kein Novel Food und bedürfen auch keiner besonderen Zulassung. EIHA-Präsident Kruse bezeichnet diese Entscheidung als wichtigen Meilenstein für die Hanf-Lebensmittelindustrie.

Das BVL sollte nun, angesichts der Stellungnahmen der Regierung und des BMEL seine bisherigen Aussagen revidieren und entsprechende Veröffentlichungen berichtigen. Die EIHA hatte außerdem bereits mehrmalig beim BVL ein Treffen von Experten angefragt. Bisher hatte sich das BVL hierzu jedoch nicht bereit erklärt.

Quelle:  Hanf-Magazin Schweiz

UN-Suchtstoffkommission: Reklassifizierung von Cannabis erneut verschoben

UN-Suchtstoff-Kommission:

Reklassifizierung von Cannabis erneut verschoben

Anfang März 2020 tagte in Wien die Suchtstoffkommission um dem globalen Umgang mit Substanzen, die durch diverse UN-Konventionen kontrolliert, beschränkt und reglementiert sind, die Richtung für die Zukunft zu weisen. Cannabis nimmt in diesen Konferenzen eine besondere Position ein, unter anderem weil verschiedene UN-Mitgliedstaaten und Unterzeichner der internationalen Suchtstoffabkommen die Pflanze mittlerweile legalisiert oder entkriminalisiert haben. Nun wurde verkündet, dass auch bei dieser Konferenz 2020 keine Entscheidungen zur Reklassifizierung von Cannabis gefällt wurde. Erneut werde der Termin für eine Abstimmung darüber verschoben was wieder ein Jahr dauern könnte.

Präsident des INCB stellt Single Convention in Frage

Nach den Worten von Präsidenten des International Narcotics Control Board (INCB/Suchtstoffkontrollrat), Cornelis P. de Joncheere, sind die internationalen Kontrollverträge zur Drogenbekämpfung nicht mehr zeitgemäß, veraltet und überholt.

Im nächsten Jahr ist der UN-Vertrag, der Cannabis zu einer verbotenen Substanz macht, 60 Jahre alt. So lange schon wird Cannabis in den Konventionen ähnlich wie Heroin, Kokain und andere harte Drogen verfolgt und bekämpft – ohne wissenschaftliche Expertise.

Präsident Joncheere hält daher den Zeitpunkt jetzt, bis zum 60 jährigen Jubiläum der Single Convention, für geeignet, um die Aktualität und auch die Zweckmäßigkeit des Vertrags zu hinterfragen. Bislang galt das Äußern von Zweifeln an den UN-Konventionen über Suchtstoffe als Tabu beim INCB und so hat seit Jahrzehnten keiner gewagt, an ihnen zu rütteln. Dass Cornelis P. de Joncheere in seiner Funktion als INCB-Präsident dieses Tabu gebrochen hat, kommt also für viele unerwartet.

Im Grunde bestand eine der Hauptaufgaben des INCB darin, zu kontrollieren, dass die UN-Mitgliedsstaaten sich an die internationalen Drogenkontrollabkommen halten, was kaum mehr möglich ist, da immer mehr Staaten ausscheren und ihre eigenen drogenpolitischen Wege gehen. Bleibt zu hoffen, dass über den Status von Cannabis nunmehr in der nächsten Sitzung entschieden wird. 

Quelle: Hanf Magazin Schweiz

Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis

Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis

Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis und stärkt die Prävention. Ab 1. April 2020 kann bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenverbrauch von Strafverfolgung abgesehen werden, teilte der Senat am Freitag mit.

Mit dieser Richtlinie des Justizressorts habe Bremen neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis, hieß es dazu aus der Bürgerschaftsfraktion der Grünen.

Bei bis zu 10 Gramm seien die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren einzustellen, hieß es. „Ziel ist es, mit mehr Augenmaß auf den Konsum von Cannabis-Produkten zu reagieren, und erwachsene Nutzer der Droge nicht per se zu kriminalisieren“, sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD).

Der drogenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Olaf Zimmer, sagte, durch die neue Richtlinie würden nun Menschen, die Cannabis einfach nur konsumierten, nicht mehr stigmatisiert: „Eine Drogenpolitik, die auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogenkonsum setzt und entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung stellt, ist der richtige Weg.“

Bisher hätten Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Bremen nur bei Cannabismengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen – und das auch nur beim ersten Mal, hieß es. Künftig werde der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die betroffene Person bereits zuvor einmal der Polizei als Cannabis-Konsument aufgefallen sei.

Die rot-grün-rote Koalition hat darüber hinaus in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen.

Quelle: RND/cle/epd

Breaks Cannabis Gin vom Fuße des Schwarzwaldes

Advertorial / Firmen- und Produktporträt

Breaks Cannabis Gin

Breaks Cannabis Gin

Die Manufaktur von Breaks Premium Dry Gin befindet sich am Fuße des Schwarzwaldes in der Fächerstadt Karlsruhe. Dort wird der Gin im traditionellen Handwerk hergestellt. 

Eine Besonderheit ist Breaks Cannabis Gin: Diese Edition wird mit Hanf destilliert. Schon bei der Mazeration wird Hanf hinzu gegeben. Dort wird der Hanfsamen drei Tage lang mit den anderen Botanicals eingelegt. Auch in der Destillation wird die komplette Hanfpflanze verwendet. Von Blatt, Blüte, bis hin zum Stengel kommt alles in der Destille. So entsteht in Kombination von Timut-Pfeffer, der im Geruch stark an Hanf erinnert, bis hin zu Tausendgüldenkraut, ein Cannabis Gin mit einer schönen kräftigen Kräuternote. Die feine und schonende Destillation macht den Cannabis Gin angenehm im Abgang. Am besten pur zu genießen, im Longdrink oder im Cocktail.

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CannaTrade kehrt zurück nach Bern

CannaTrade kehrt zurück an ihre Geburtsstätte nach Bern

Nach über 12 Jahren kehrt die CannaTrade zurück an ihre Geburtsstätte nach Bern. Im Jahre 2001 fand hier die erste Hanf-Messe statt.

Nach dem Ende der „Duftsäckli-Zeit“ als Cannabis in der Schweiz kurz vor der Legalisierung stand, tourte die CannaTrade ab 2008 quer durch die Schweiz und fand nun – Dank der weltweiten Liberalisierung von Cannabis sowie dem ungebrochenen CBD-Boom – wieder zu alter Größe. Die vergangenen Ausgaben der CannaTrade in der Halle 622 in Zürich waren innerhalb kurzer Zeit restlos ausgebucht, über 150 interessierte Firmen fanden keinen Standplatz mehr. Die Rückkehr nach Bern, auf das größere Gelände der BernExpo, war daher nur die logische Schlussfolgerung.

Auf über 12.000 qm wird die CannaTrade 2020 ein umfassendes Spektrum rund um die Themen Cannabis, CBD, Anbau, Rauchkultur, Vape, Medizin, Esswaren, Kosmetik, Baustoffe, Kunst und Kultur bieten. Über 300 Aussteller präsentieren Produkte, Innovationen, Informationen und Dienstleistung rund um die Hanfpflanze. Gegen 2000 Business Visitors aus aller Welt werden erwartet, dazu 10 – 15 Tausend interessierte BesucherInnen aus der Schweiz und dem nahen Ausland.

Als Highlights für Besucher stehen das Hemp Food Festival, die Schweizer Meisterschaft im Joint Rollen und das Rahmenprogramm mit Vorträgen zu Medizin, Anbau und Politik im Vordergrund. An der CannaTrade geniessen Business Kunden den entspannten Austausch in der Business-Lounge und wie schon im Jahr 2019, findet in Zusammenarbeit mit der US-Firma International Conferences Group, am Vortag der CannaTrade die International Cannabis Business Conference (ICBC) statt. Unter den Ausstellern wird der CannAward, die Prämierung der besten Produkte in 10 verschiedenen Kategorien, für Furore sorgen. Und die Schweizer CBD-Produzenten messen sich auch in 2020 wieder im CannaSwissCup um die Wahl des besten CBD-Grases mit Jahrgang 2019. Spannung ist garantiert!

> cannatrade.ch

CBD als Nahrungsergänzungsmittel

Advertorial / Firmen- und Produktporträt

CBD als Nahrungs-Ergänzungsmittel​

Das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) ist in weiblichen Hanfpflanzen (Cannabis sativa/indica) enthalten und ist im Gegensatz zu dem ebenfalls enthaltenen THC kaum psychoaktiv. Cannabidiol ist entzündungshemmend, entkrampfend, wirkt angstlösend und hilft auch bei Übelkeit. Aus diesem Grund findet CBD gern als Nahrungs-Ergänzungsmittel Verwendung. Auf cbd-kauf.de finden Sie unterschiedliche CBD-Produkte. Bei der Auswahl wurde strengstens darauf geachtet, dass alle Hersteller zertifiziert sind und die Herstellung rein biologisch ist. 

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CBD als Nahrungsergänzung bei Sport

Advertorial / Firmen- und Produktporträt

CBD für Sportler und Wettkämpfer

Sportler und Wettkämpfer nehmen aus verschiedensten Gründen Nahrungsergänzungsmittel ein, jedoch die meisten mit der Absicht das Muskelwachstum zu begünstigen oder um eine höhere Energieleistung abrufen zu können. Nahrungsergänzungsmittel mit CBDaktiv CBD-Öle eröffnen hierbei eine Vielzahl neuer Vorteile – sowohl für das Training im Fitnessstudio als auch für die Ausübung des Sports auf einem Spielfeld oder in der Sporthalle.

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cannaable: Der erste deutsche Hanf-Marktplatz macht sich bereit

cannaable: Der erste deutsche Hanf-Marktplatz macht sich bereit

Ob Händler oder Endverbraucher – cannaable hat sich vorgenommen, einen Marktplatz rund um das Thema Hanf zu bieten. Die Produktauswahl im Netz ist groß, oft fehlt jedoch der Überblick. cannaable will einen Großteil der Angebote unter einem Dach zusammenfassen.

Der erste deutsche Hanf-Marktplatz wendet sich an Endverbraucher ebenso wie an Online-Shops, die ihre Reichweite und den Bekanntheitsgrad steigern wollen. Angesprochen werden außerdem Hersteller und Produzenten von Hanf-Produkten ohne bisherigen digitalen Vertriebskanal. Das Angebot von cannaable wird CBD-Öle, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Kleidung, Produkte für Tiere u.v.m. abdecken. Nach und nach soll das Angebot ausgebaut werden.

cannaable für Händler von Hanf-Produkten
Händler von Hanf-Produkten sollen vom transparenten Angebot von cannaable profitieren. Sowohl das Marketing als auch die Akquise übernimmt cannaable für die teilnehmenden Händler. Jeder Händler, der sich auf dem Marktplatz anmeldet, wird prominent platziert und kann optional an verkaufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.

Weitere Möglichkeiten des Marketings bietet die Promotion von cannaable, also der regelmäßig erscheinende Newsletter, die angeschlossenen Social Media Kanäle und das Online-Magazin „Das Hanfblatt“, in dem aktuelle News, Entwicklungen im Cannabis-Business und politische Entscheidungen herausgearbeitet werden.

Das Preismodell für Händler
Die Preisgestaltung bei cannaable bietet zwei Varianten: Das Paket „Starter“ kommt ohne eine monatliche Gebühr aus. Das Paket „Performance“ gibt es in der Anfangsphase von cannaable zum halben Preis. Beide Pakete schließen zudem im Verkaufsfall eine Provision von auf den Warenkorbwert mit ein und sind monatlich kündbar. „Starter“ und „Performance“ enthalten ein unbegrenztes Artikelangebot, Produktpromotion, persönlichen Support und das Marketing über Facebook, Instagram, Google und Pinterest. Beim Paket „Performance“ kommen die Promotion über „Das Hanfblatt“, die Produktvorstellung und der Newsletter hinzu, zudem bietet cannaable hier eine offizielle Partnerschaft an. Provisionen werden bei cannaable ausschließlich beim erfolgreichen Verkauf von Produkten über den Hanf-Marktplatz fällig. So lange nichts verkauft wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten durch Provisionen.

Das Händler-Backend bei cannaable
Zum Transparenzanspruch von cannaable gehört auch das Backend, in dem sich Händler einloggen und ihre Daten verwalten können. Dort können die Bestellungen eingesehen, der Status jeder Bestellung überprüft und Statistiken rund um den Betrieb der eigenen Shopseite in Augenschein genommen und bearbeitet werden.

cannaable für Kunden
cannaable richtet sich neben Online-Shops, Herstellern und Produzenten auch an Endverbraucher. Diese sollen nicht mehr lange im Netz surfen müssen, um nach der Seite zu suchen, die am besten zu ihnen passt. Florian Bein, Lars Bauer und Sascha Wiebelt, das Gründungstrio von cannaable: „Weil wir selbst immer wieder an der Suche nach guten Produkten verzweifelt sind, wollten wir etwas entwerfen, was dem Kunden die Möglichkeit schafft, alles auf einen Blick vor sich sehen zu können. Quasi einen one-stop-shop“. 

Neben der bequemen Suche sollen Kunden von der Vielfalt der Produkte profitieren, aber auch von der Möglichkeit, einzelne Produkte und Anbieter miteinander zu vergleichen. Der eingerichtete Checkout-Prozess ermöglicht dem Kunden einfache und unkomplizierte Bestellvorgänge, Hanfblatt und Newsletter sorgen für regelmäßige Informationen rund um die Themen Hanf, Öl, Kosmetik, Lebensmittel und vieles mehr.

Mehrwerte werden bei cannaable geschaffen durch die Verknüpfung von Hanf-Produkten mit allgemeinen und speziellen Informationen im Zusammenhang mit der Nutzpflanze Hanf. Händlervorstellungen und Firmen Insights von Herstellern und Produkten runden das Bild ab.

Über cannaable

Die Köpfe hinter cannaable lieben die Nutzpflanze Hanf und sind der Meinung, dass diese aufgrund der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und ihrer besonderen Fähigkeiten einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft haben sollte.

Die Plattform soll neben der bequemen und sicheren Methode des Einkaufens auch Informationen über die Hanfpflanze liefern.

Kontakt
Netmen GmbH & Co KG
Rheinstr. 12
76829 Landau
info@cannaable.de
cannaable.de

SPD: Wende in der Cannabispolitik

BcVW-Pressemitteilung vom  12.2.2020:

SPD: Wende in der Cannabispolitik

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in Ihrer gestrigen Sitzung eine Neupositionierung in der Cannabispolitik beschlossen. In einem Positionspapier „Cannabis: Neue Wege gehen!“ spricht sich die SPD-Fraktion für die Entkriminalisierung Konsumierender aus und fordert die Freistellung von Modellprojekten für die Abgabe von Cannabis an Erwachsene für die Kommunen. 

Hierzu erklärt der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. (i.G.) Jürgen Neumeyer: „Die Positionierung der SPD begrüßen wir. Sie bringt wieder weitere Bewegung in die nötige Diskussion über die deutsche Cannabispolitik. Als Cannabiswirtschaft brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, hohe Qualitätsstandards und wirksamen Jugendschutz für viele Bereiche unserer Branche. Dies ist unter derzeitigen Bedingungen vielfach nicht möglich. Mit der Neupositionierung der SPD kann die Regierungskoalition auch diese Felder beraten“ 

Gegenüber dem BvCW e.V. erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Eva Högl: „Wir stehen vor einer neuen Drogenpolitik. Unser Beschluss war ein erster Schritt. Jetzt kommt es auf die CDU an. Eine neue Drogenpolitik ist längst überfällig. Zugang, Anbau und Vertrieb von Cannabis müssen geregelt und kontrolliert werden. Dafür brauchen wir eine solide Cannabiswirtschaft.“

„Die Prohibition von Cannabis in Deutschland ist krachend gescheitert. Sie kriminalisiert unnötig und begünstigt einen ausufernden Schwarzmarkt und überlastet Polizei und Justiz. In Modellprojekten soll gewillten Kommunen der Weg zu einer legalen und regulierten Abgabe von Cannabis ermöglicht werden.“ erklärt der zuständige Berichterstatter Dirk Heidenblut MdB (Drogenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) zu der Positionierung, die mit nur wenigen Gegenstimmen am Dienstag-Abend beschlossen wurde. 

Insgesamt begreift die SPD Ihre Positionierung als „ersten Schritt“ einer neuen Drogenpolitik und fordert: „Um kurzfristig bereits Verbesserungen zu erreichen, setzt sich die SPD- Bundestagsfraktion dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen von Cannabis nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen, sondern zukünftig ordnungsrechtlich zu ahnden.“

In den 1990er Jahren setzte sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits mehrfach für die vollständige Entkriminalisierung von konsumbezogenen Bagatelldelikten ein, erneuerte diese Positionen aber in der 2000er Jahren nicht wieder. Der vorliegende Beschluss wurde im geschäftsführenden Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach verschoben. Zusammen mit den Forderungen der Fraktionen B90/Die Grünen, FDP und Die Linke erlangt eine Änderung der deutschen Cannabispolitik somit eine theoretische Mehrheit im Deutschen Bundestag. 

Quelle: www.cannabiswirtschaft.de

Pressemitteilung SPD-Fraktion im Bundestag

Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion

Neubewertung von Cannabis im März 2020?​

Neubewertung von Cannabis im März 2020?

Im Jahr 1961 ordnete ein UN-Abkommen Cannabis ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage in die gleiche Liste von Gift- und Suchtstoffen wie Heroin und Kokain ein.

Dies war vielfach die Grundlage für staatliche Verfolgung von Konsumenten und Händlern – sowie deren Gleichbehandlung mit den Dealern der genannten gefährlichen Suchtmittel. 57 Jahre, Millionen von Vorstrafen und mit derartigen „Delinquenten“ gefüllte Gefängnisse später, scheint nun eine grundsätzliche Neubewertung von Cannabis in Reichweite zu sein.

CBD

Das Expertenkomitee zur Drogenabhängigkeit ECDD (Expert Committee on Drug Dependence) der WHO stellte bei seinem 40. Treffen fest, dass das im Cannabis enthaltene Cannabidiol (CBD) immer häufiger für medizinische Therapien eingesetzt werde. Selbst die WHO findet keine Nachweise dafür, dass der Konsum von purem CBD süchtig mache oder gesundheitsschädlich sei. Ganz im Gegenteil: CBD wird immer häufiger und mit großem Erfolg bei der Behandlung von Epilepsie, aber auch Migräne und sonstiger Schmerzen eingesetzt.
Auf dieser Grundlage empfiehlt das ECDD, die Substanz CBD ersatzlos aus der Liste des UN-Abkommens von 1961 zu streichen.

THC

Hier liegen medizinische Forschungsergebnisse vor, die die Wirksamkeit von THC bei der Behandlung von chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Multipler Sklerose unterstreichen.

In Summe wertet die WHO, dass keine Daten vorliegen, welche die Existenz von Cannabis in der Liste des UN-Abkommens rechtfertigen würden. Das ECDD empfiehlt auch hier, diese Einordnung kritisch zu hinterfragen.

Konsequent wäre, im Falle einer Streichung der Konventionen von 1961 durch die Uno, Cannabis sofort beim nächsten Treffen in Wien – 63. UN-Kommission für Betäubungsmittel (CND) 2. bis 6. März 2020 – freizugeben. Damit würde die weltweite Legalisierung ein großes Stück näher rücken. 

Siehe auch

63. Session of the Commission on Narcotic Drugs (Programm)

WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD); WHO Cannabidiol; WHO Cannabis

trafikantenzeitung.at