Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis

Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis

Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis und stärkt die Prävention. Ab 1. April 2020 kann bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenverbrauch von Strafverfolgung abgesehen werden, teilte der Senat am Freitag mit.

Mit dieser Richtlinie des Justizressorts habe Bremen neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis, hieß es dazu aus der Bürgerschaftsfraktion der Grünen.

Bei bis zu 10 Gramm seien die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren einzustellen, hieß es. „Ziel ist es, mit mehr Augenmaß auf den Konsum von Cannabis-Produkten zu reagieren, und erwachsene Nutzer der Droge nicht per se zu kriminalisieren“, sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD).

Der drogenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Olaf Zimmer, sagte, durch die neue Richtlinie würden nun Menschen, die Cannabis einfach nur konsumierten, nicht mehr stigmatisiert: „Eine Drogenpolitik, die auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogenkonsum setzt und entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung stellt, ist der richtige Weg.“

Bisher hätten Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Bremen nur bei Cannabismengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen – und das auch nur beim ersten Mal, hieß es. Künftig werde der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die betroffene Person bereits zuvor einmal der Polizei als Cannabis-Konsument aufgefallen sei.

Die rot-grün-rote Koalition hat darüber hinaus in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen.

Quelle: RND/cle/epd