Was Ärzte wissen müssen

Was Ärzte wissen müssen

Jeder Haus- und Facharzt darf seit März 2017 getrocknete Cannabisblüten und -extrakte verordnen. Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die Therapie.

Krankenkasse muss Verordnung genehmigen

Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen.

Eine erneute Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die Dosierung eines bereits genehmigten Cannabisarzneimittels lediglich anpassen will oder, wenn ein Wechsel von Blüten zu anderen getrockneten Blüten oder von Cannabisextrakten in standardisierter Qualität zu entsprechenden anderen Cannabisextrakten erfolgen soll.

Wird Cannabis im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verordnet oder soll eine stationär begonnene Cannabistherapie ambulant fortgeführt werden, muss die Krankenkasse über den Antrag innerhalb von drei Tagen entscheiden. In allen anderen Fällen gilt die gewöhnliche Frist von drei Wochen (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme fünf Wochen). Die Kasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

Hierzu die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

http://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php