UN-Suchtstoffkommission: Reklassifizierung von Cannabis erneut verschoben

UN-Suchtstoff-Kommission:

Reklassifizierung von Cannabis erneut verschoben

Anfang März 2020 tagte in Wien die Suchtstoffkommission um dem globalen Umgang mit Substanzen, die durch diverse UN-Konventionen kontrolliert, beschränkt und reglementiert sind, die Richtung für die Zukunft zu weisen. Cannabis nimmt in diesen Konferenzen eine besondere Position ein, unter anderem weil verschiedene UN-Mitgliedstaaten und Unterzeichner der internationalen Suchtstoffabkommen die Pflanze mittlerweile legalisiert oder entkriminalisiert haben. Nun wurde verkündet, dass auch bei dieser Konferenz 2020 keine Entscheidungen zur Reklassifizierung von Cannabis gefällt wurde. Erneut werde der Termin für eine Abstimmung darüber verschoben was wieder ein Jahr dauern könnte.

Präsident des INCB stellt Single Convention in Frage

Nach den Worten von Präsidenten des International Narcotics Control Board (INCB/Suchtstoffkontrollrat), Cornelis P. de Joncheere, sind die internationalen Kontrollverträge zur Drogenbekämpfung nicht mehr zeitgemäß, veraltet und überholt.

Im nächsten Jahr ist der UN-Vertrag, der Cannabis zu einer verbotenen Substanz macht, 60 Jahre alt. So lange schon wird Cannabis in den Konventionen ähnlich wie Heroin, Kokain und andere harte Drogen verfolgt und bekämpft – ohne wissenschaftliche Expertise.

Präsident Joncheere hält daher den Zeitpunkt jetzt, bis zum 60 jährigen Jubiläum der Single Convention, für geeignet, um die Aktualität und auch die Zweckmäßigkeit des Vertrags zu hinterfragen. Bislang galt das Äußern von Zweifeln an den UN-Konventionen über Suchtstoffe als Tabu beim INCB und so hat seit Jahrzehnten keiner gewagt, an ihnen zu rütteln. Dass Cornelis P. de Joncheere in seiner Funktion als INCB-Präsident dieses Tabu gebrochen hat, kommt also für viele unerwartet.

Im Grunde bestand eine der Hauptaufgaben des INCB darin, zu kontrollieren, dass die UN-Mitgliedsstaaten sich an die internationalen Drogenkontrollabkommen halten, was kaum mehr möglich ist, da immer mehr Staaten ausscheren und ihre eigenen drogenpolitischen Wege gehen. Bleibt zu hoffen, dass über den Status von Cannabis nunmehr in der nächsten Sitzung entschieden wird. 

Quelle: Hanf Magazin Schweiz

Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis

Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis

Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis und stärkt die Prävention. Ab 1. April 2020 kann bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenverbrauch von Strafverfolgung abgesehen werden, teilte der Senat am Freitag mit.

Mit dieser Richtlinie des Justizressorts habe Bremen neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis, hieß es dazu aus der Bürgerschaftsfraktion der Grünen.

Bei bis zu 10 Gramm seien die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren einzustellen, hieß es. „Ziel ist es, mit mehr Augenmaß auf den Konsum von Cannabis-Produkten zu reagieren, und erwachsene Nutzer der Droge nicht per se zu kriminalisieren“, sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD).

Der drogenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Olaf Zimmer, sagte, durch die neue Richtlinie würden nun Menschen, die Cannabis einfach nur konsumierten, nicht mehr stigmatisiert: „Eine Drogenpolitik, die auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Drogenkonsum setzt und entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung stellt, ist der richtige Weg.“

Bisher hätten Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Bremen nur bei Cannabismengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen – und das auch nur beim ersten Mal, hieß es. Künftig werde der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die betroffene Person bereits zuvor einmal der Polizei als Cannabis-Konsument aufgefallen sei.

Die rot-grün-rote Koalition hat darüber hinaus in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen.

Quelle: RND/cle/epd

SPD: Wende in der Cannabispolitik

BcVW-Pressemitteilung vom  12.2.2020:

SPD: Wende in der Cannabispolitik

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in Ihrer gestrigen Sitzung eine Neupositionierung in der Cannabispolitik beschlossen. In einem Positionspapier „Cannabis: Neue Wege gehen!“ spricht sich die SPD-Fraktion für die Entkriminalisierung Konsumierender aus und fordert die Freistellung von Modellprojekten für die Abgabe von Cannabis an Erwachsene für die Kommunen. 

Hierzu erklärt der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. (i.G.) Jürgen Neumeyer: „Die Positionierung der SPD begrüßen wir. Sie bringt wieder weitere Bewegung in die nötige Diskussion über die deutsche Cannabispolitik. Als Cannabiswirtschaft brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, hohe Qualitätsstandards und wirksamen Jugendschutz für viele Bereiche unserer Branche. Dies ist unter derzeitigen Bedingungen vielfach nicht möglich. Mit der Neupositionierung der SPD kann die Regierungskoalition auch diese Felder beraten“ 

Gegenüber dem BvCW e.V. erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Eva Högl: „Wir stehen vor einer neuen Drogenpolitik. Unser Beschluss war ein erster Schritt. Jetzt kommt es auf die CDU an. Eine neue Drogenpolitik ist längst überfällig. Zugang, Anbau und Vertrieb von Cannabis müssen geregelt und kontrolliert werden. Dafür brauchen wir eine solide Cannabiswirtschaft.“

„Die Prohibition von Cannabis in Deutschland ist krachend gescheitert. Sie kriminalisiert unnötig und begünstigt einen ausufernden Schwarzmarkt und überlastet Polizei und Justiz. In Modellprojekten soll gewillten Kommunen der Weg zu einer legalen und regulierten Abgabe von Cannabis ermöglicht werden.“ erklärt der zuständige Berichterstatter Dirk Heidenblut MdB (Drogenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) zu der Positionierung, die mit nur wenigen Gegenstimmen am Dienstag-Abend beschlossen wurde. 

Insgesamt begreift die SPD Ihre Positionierung als „ersten Schritt“ einer neuen Drogenpolitik und fordert: „Um kurzfristig bereits Verbesserungen zu erreichen, setzt sich die SPD- Bundestagsfraktion dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen von Cannabis nicht weiter strafrechtlich zu verfolgen, sondern zukünftig ordnungsrechtlich zu ahnden.“

In den 1990er Jahren setzte sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits mehrfach für die vollständige Entkriminalisierung von konsumbezogenen Bagatelldelikten ein, erneuerte diese Positionen aber in der 2000er Jahren nicht wieder. Der vorliegende Beschluss wurde im geschäftsführenden Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach verschoben. Zusammen mit den Forderungen der Fraktionen B90/Die Grünen, FDP und Die Linke erlangt eine Änderung der deutschen Cannabispolitik somit eine theoretische Mehrheit im Deutschen Bundestag. 

Quelle: www.cannabiswirtschaft.de

Pressemitteilung SPD-Fraktion im Bundestag

Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion

Neubewertung von Cannabis im März 2020?​

Neubewertung von Cannabis im März 2020?

Im Jahr 1961 ordnete ein UN-Abkommen Cannabis ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage in die gleiche Liste von Gift- und Suchtstoffen wie Heroin und Kokain ein.

Dies war vielfach die Grundlage für staatliche Verfolgung von Konsumenten und Händlern – sowie deren Gleichbehandlung mit den Dealern der genannten gefährlichen Suchtmittel. 57 Jahre, Millionen von Vorstrafen und mit derartigen „Delinquenten“ gefüllte Gefängnisse später, scheint nun eine grundsätzliche Neubewertung von Cannabis in Reichweite zu sein.

CBD

Das Expertenkomitee zur Drogenabhängigkeit ECDD (Expert Committee on Drug Dependence) der WHO stellte bei seinem 40. Treffen fest, dass das im Cannabis enthaltene Cannabidiol (CBD) immer häufiger für medizinische Therapien eingesetzt werde. Selbst die WHO findet keine Nachweise dafür, dass der Konsum von purem CBD süchtig mache oder gesundheitsschädlich sei. Ganz im Gegenteil: CBD wird immer häufiger und mit großem Erfolg bei der Behandlung von Epilepsie, aber auch Migräne und sonstiger Schmerzen eingesetzt.
Auf dieser Grundlage empfiehlt das ECDD, die Substanz CBD ersatzlos aus der Liste des UN-Abkommens von 1961 zu streichen.

THC

Hier liegen medizinische Forschungsergebnisse vor, die die Wirksamkeit von THC bei der Behandlung von chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Multipler Sklerose unterstreichen.

In Summe wertet die WHO, dass keine Daten vorliegen, welche die Existenz von Cannabis in der Liste des UN-Abkommens rechtfertigen würden. Das ECDD empfiehlt auch hier, diese Einordnung kritisch zu hinterfragen.

Konsequent wäre, im Falle einer Streichung der Konventionen von 1961 durch die Uno, Cannabis sofort beim nächsten Treffen in Wien – 63. UN-Kommission für Betäubungsmittel (CND) 2. bis 6. März 2020 – freizugeben. Damit würde die weltweite Legalisierung ein großes Stück näher rücken. 

Siehe auch

63. Session of the Commission on Narcotic Drugs (Programm)

WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD); WHO Cannabidiol; WHO Cannabis

trafikantenzeitung.at

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2019 ein Gesetz verabschiedet, das einige Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes aus dem Jahr 2017 einhergeht.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/die GRÜNEN, die weitere Verbesserungen vorsehen, wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags abgelehnt.

Im Einzelnen sieht das von den Fraktionen CDU/CSU und SPD unterstützte neue Gesetz einige wichtige Änderungen vor:

1. Ein Wechsel zwischen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder zwischen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sowie eine Änderung der Dosierung soll keiner erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen.

2. Hat ein Patient ein cannabisbasiertes Medikament während eines stationären Aufenthaltes erhalten, so soll die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über ein Kostenübernahmeantrag durch den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt entscheiden, sodass möglichst keine oder nur eine kurze Unterbrechung der Therapie stattfindet. Ob es wirklich nur zu kurzen Unterbrechungen kommt, wird von verschiedener Seite infrage gestellt. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018 war noch vorgeschlagen worden, dass im Falle einer Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes von dem weiterbehandelnden Arzt kein Kostenübernahmeantrag mehr gestellt werden müsse.

Zudem möchte die Bundesregierung eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erreichen. Gegenwärtig kostet ein Gramm Medizinalcannabisblüten der gleichen Sorte Bedrocan in niederländischen Apotheken zwischen 5 und 7 € und in Deutschland nach § 4 Arzneimittelpreisverordnung je nach Einkaufspreis zwischen etwa 20 und 25 €, also ein Vielfaches.

aus ACM-Mitteilungen vom 16. Juni 2019

Es braucht endlich Klarheit bei CBD-Produkten

Es braucht endlich Klarheit bei CBD-Produkten

Welche Hanf-Produkte legal sind scheint niemand beantworten zu können

Sind Cremes oder Kaugummis mit Hanf nun illegal oder nicht? Darüber streiten Staatsanwälte und Händler, und Verbraucher und Patienten stehen ratlos daneben. In ihrem Sinne sollte der Gesetzgeber diese heikle Frage rasch klären.

Kommentar von Martin Bernstein

Cannabis ist in München dort, wo es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall sein sollte: in aller Munde. Demonstranten fordern die Legalisierung. Der Gesundheitsausschuss des Stadtrats will Medizinalhanf auf städtischen Gütern anbauen. Und die Polizei beschlagnahmt bei einer groß angelegten Durchsuchungsaktion in Münchner Hanf-Läden mehr als 100 Kilo Cannabis-Produkte, die zwar den nicht psychoaktiven Wirkstoff Cannabidiol (CBD) enthalten, aber praktisch kein berauschendes THC. Wenn man so will, eine Rauschgiftrazzia ohne Rauschgift. Eine ziemlich erfolgreiche aber, wie die Staatsanwaltschaft versichert.

Die Strafverfolger sagen: Auch CBD-Produkte unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und dürfen nicht an Endverbraucher verkauft werden – und sie verweisen auf die eng gefassten Ausnahmebestimmungen. Die Betreiber der legal betriebenen Hanfläden sagen das Gegenteil – und sie verweisen auf dieselben Vorschriften. Und damit das Ganze dann richtig unübersichtlich wird, halten die Strafverfolger auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz für denkbar. Benutzer jubeln ja in Internetforen darüber, wie gut ihnen CBD tue.

Ausgerechnet von Händlern ist dagegen zu hören, dass eine therapeutische Wirkung bisher gar nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei. Darum werden beispielsweise CBD-Öle als Nahrungsergänzungsmittel angepriesen, Hanföl und Kaugummis gibt es auch bei Drogerieketten und Discountern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit kennt wiederum nach eigenem Bekunden gar keinen Fall, da CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkauft werden dürfte.

Das alles muss man nicht verstehen. Noch nicht einmal auf die Frage, ob man einen CBD-Kaugummi kaufen darf, gibt es eine klare Antwort. Was aber zu verstehen ist: Bis hin zu den Namen und der Verpackung für ihre rauschfreien Produkte kokettieren manche Hanf-Händler augenzwinkernd mit dem Image, man könne eigentlich Verbotenes bei ihnen legal kaufen.

„Schwarzer Afghane“? Hihi, wie lustig! Polizei und Staatsanwaltschaft verstehen da aber gar keinen Spaß. Eine Grauzone? Nicht mit der Münchner Justiz. Für sie macht das Betäubungsmittelgesetz im Zweifelsfall auch vor Handcremes nicht Halt. Und der Verbraucher, vielleicht auch der Patient? Der kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber das Ganze schleunigst so klärt, dass es auch zu kapieren ist. Nebulöse Zustände sind das Letzte, was dieses sensible Thema verträgt.

Süddeutsche Zeitung 12. Mai 2019/ Autor Martin Bernstein

Milliardeneinnahmen durch legales Cannabis

Milliardeneinnahmen durch legales Cannabis

In Kanada gibt es ab Mitte Oktober legales Cannabis zu kaufen. Was würde eine Freigabe für die deutsche Volkswirtschaft bedeuten? Einer Studie zufolge könnte die Staatskasse ein Milliardenplus verbuchen.

Justin Trudeau – der kanadische Premierminister ist Meister der Selbstinszenierung, Politpopstar und, spätestens seitdem er jüngst eines seiner zentralen Wahlkampfversprechen umsetzte, auch Held der Kiffer. Ab Mitte Oktober wird es in Kanada legales Cannabis zu kaufen geben, alle Volljährigen dürfen dann straffrei kleinere Mengen davon besitzen und konsumieren. Auch der Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen ist dann legal. Die letzte parlamentarische Hürde dafür wurde im Juni überwunden. Kanada ist die erste G7-Nation, die diesen Schritt geht und sich mit Uruguay, Südafrika und insgesamt neun US-Bundesstaaten in eine Reihe stellt. Sie alle verabschiedeten sich in den vergangenen sechs Jahren von der Cannabis-Prohibition.

Das Thema Cannabis beschäftigt auch in Deutschland viele Menschen. Knapp 80.000 Bundesbürger unterzeichneten im vergangenen Jahr eine Initiative zur Legalisierung – unter insgesamt 11.000 Bürgeranliegen die mit Abstand erfolgreichste Petition 2017.

Wie sehr Deutschland finanziell davon profitieren könnte, Cannabis zu legalisieren, ermittelt derzeit Justus Haucap, Ökonom an der Universität Düsseldorf und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) fertigt er die erste breitangelegte deutsche Cannabis-Studie an.

Es geht grundsätzlich um drei Felder, die dem hiesigen Fiskus im Falle einer Cannabisfreigabe Geld in die Kassen spülen würden:

  • Steuereinnahmen,
  • wegfallende Repressionskosten
  • und ein lukrativer Wirtschaftszweig, der aus dem ohnehin schon florierenden Schwarzmarkt entstünde.

Im November sollen die Studienergebnisse veröffentlicht werden, im Gespräch nennt Haucap aber schon jetzt zentrale Erkenntnisse.

Zitat aus dem Artikel von Felix Sommerfeld in Spiegel online, 24.9.2018

Kanada legalisiert Cannabis

Kanada legalisiert Cannabis

Schon im Wahlkampf hatte Justin Trudeau die Legalisierung von Cannabis in Kanada versprochen. Dann dauerte es doch länger als geplant – aber jetzt ist die letzte parlamentarische Hürde überwunden.

Als erstes führendes Industrieland der Welt hat Kanada den Anbau und Verkauf von Cannabis legalisiert. Der Senat des flächenmäßig zweitgrößten Landes der Erde stimmte am Dienstagabend in letzter Lesung dem Gesetz zu. 52 Senatoren stimmten dafür, 29 dagegen. „Es war zu einfach für unsere Kinder, Marihuana zu bekommen – und für Kriminelle, die Profite davon einzusacken. Heute ändern wir das“, schrieb Kanadas liberaler Premierminister Justin Trudeau beim Kurznachrichtendienst Twitter.

Spiegel online, 20.6.2018

Cannabis als Medizin: Regierung muss Kassen mehr in die Pflicht nehmen

Cannabis als Medizin: Regierung muss Kassen mehr in die Pflicht nehmen

Seit rund einem Jahr sind die Krankenkassen verpflichtet, für eine Behandlung mit Cannabis zu zahlen. Die Nachfrage nach sogenanntem Medizinalhanf hat die ursprünglichen Erwartungen seither um ein Vielfaches übertroffen. Doch in vielen Fällen lehnen die Kassen die Anträge von Patienten ab – oft aus undurchsichtigen Gründen, erklärt Niema Movassat von Die Linke.

Schwerkranke Menschen können sich seit März 2017 die Kosten für eine Cannabisbehandlung, die ihnen ihr Arzt verschrieben hat, von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Nachfrage nach medizinischem Hanf hat in Deutschland seitdem drastisch zugenommen. So haben die Apotheken 2017 etwa 44.000 Einheiten Cannabis auf Kosten der Krankenkassen ausgegeben. Doch viele Patienten müssen um die Erstattung kämpfen. Insgesamt lehnen die Kassen etwa ein Drittel der Anträge ab, sagt Niema Movassat, verfassungs- und drogenpolitischer Sprecher der Linken.

Zum Interview finanzen.de, 27.3.2018

Interview mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler

Interview mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler

Alte Argumente gegen die Legalisierung von Cannabis

Das deutschsprachige Internetradio Detektor.fm hat es nach viel Mühen und Anstrengungen der Zündfunkredaktion des Bayrischen Rundfunks erreicht, dass die neue und alte Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler zu einem Interview Zeit fand und sich über die Thematik der Cannabislegalisierung zu äußern bereit empfand. Fragen, welche die widerborstige Haltung der 62-Jährigen erklären sollten, wurden von Florian Schairer für das Sendeformat „piqd-Hintergrund“ zusammengestellt und passend nach der kürzlich erst im Bundestag stattfindenden Diskussion über Legalisierungsvorstöße von Grünen, FDP und Linksfraktion gestellt.

Hanfjournal, 18.03.2018