Marlene Mortler bleibt weitere 4 Jahre Drogenbeauftragte

Marlene Mortler bleibt weitere 4 Jahre Drogenbeauftragte

Die SPD wird das Thema „Cannabis“ auch erst wieder zur nächsten Wahl aus dem Koffer holen, die Grünen, die FPD und die Linke(n) haben leider nix mehr zu melden, die größte Opposition ist nun tatsächlich die AfD, die von Cannabis ungefähr so viel hält wie ein Löwe von veganer Ernährung…

Und leider sieht es mit Frau Mortler als Drogenbeauftragte tatsächlich sehr mies aus. Noch vor wenigen Wochen hatte Frau Mortler sich mal wieder klar gegen das komplette Thema „Legalisierung von Cannabis“ ausgesprochen.

Hanf-Magazin, 05.03.2018

Hürden für Patienten

Hürden für Patienten​​

Seit dem 10. März 2017 ist das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin in Kraft, mit dem seitens der Bundesregierung das Versprechen abgegeben worden ist, Kranken erleichterten Zugang zu Cannabisblüten und Cannabismedikamenten zu ermöglichen. 

Inzwischen stellt sich jedoch heraus, dass Patienten mit neuerlichen Hürden konfrontiert werden und für viele, die Cannabis aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erwerben konnten, die Situation sich sogar dramatisch verschlechtert hat. Mit diesen Sätzen wendet sich das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) u.a. an Andrea Nahles, SPD.

Mehr und die Antwort von Andrea Nahles in den ACM Mitteilungen vom 27. Januar 2018

Jens Spahn der neue Gesundheitsminister

Jens Spahn, der neue Gesundheitsminister

Gute Zeiten, schlechte Zeiten: Vergangene Woche feierten Legalisierungs-Befürworter noch die überraschende Kehrtwende der Bundestags-SPD in Sachen Cannabispolitik – nun wurde mit Jens Spahn (CDU) ein bekennender Gegner der Freigabe zum nächsten Bundesgesundheitsminister auserkoren. 

Vor knapp drei Jahren bezog Spahn auf der Blog-Plattform “Huffington Post” Stellung gegen die Legalisierungsbewegung: “Mit der Begründung höherer Steuereinnahmen könnte man auch Heroin oder Menschenhandel legalisieren,” schrieb er seinerzeit. 

Abhängigkeit von Cannabis, die Einstiegsdrogen-Theorie und die “fatalen” Auswirkungen auf die körperliche und geistige Entwicklung junger Menschen führte er als Argumente für ein Fortbestehen des Verbots an. 

Zum Schmunzeln ist hingegen seine dort vorgebrachte Einschätzung zu Alkohol: Der Umgang mit Alkohol sei seit Jahrhunderten “kulturell eingeübt” – ein Schützenfest ohne Bier sei so unvorstellbar wie ein Joint in der Opernpause.

Grow! Magazin, 26.02.2018

Entwurf Cannabis Kontrollgesetz

Entwurf Cannabis Kontrollgesetz

Die Grünen haben bei der großen Cannabis-Debatte im Deutschen Bundestag am Donnerstag, den 22. Februar 2018, den Entwurf eines Cannabis-Kontrollgesetzes vorgelegt.

Aus der Homepage der Grünen entnehmen wir dazu im vollen Wortlaut wie folgt:

„Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist seit Jahren gleichbleibend hoch – trotz strafrechtlicher Verfolgung. Cannabis ist überall leicht erhältlich. Das Betäubungsmittelgesetz hat seine ursprünglichen Versprechen – die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage – nicht erfüllt. Die negativen Folgen der repressiven Drogenpolitik sind mittlerweile offensichtlich, national wie international.

PROHIBITION VON CANNABIS IST GESCHEITERT
Seit etlichen Jahren setzen sich viele Menschen für eine grundsätzliche Wende in der Drogenpolitik ein. Dazu gehören ehemalige Staatschefs und Politiker wie Kofi Annan oder Javier Solana. In Deutschland forderten 122 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren in einer Resolution die Evaluierung des Betäubungsmittelrechts. Zuletzt forderte etwa der Bund der Kriminalbeamten eine Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis.

Uruguay, Kanada sowie eine wachsende Zahl von US-Bundesstaaten haben es bereits vorgemacht. Mit unserem grünen Cannabiskontrollgesetz wollen wir die Möglichkeit einer regulierten und kontrollierten Abgabe für Cannabis auch in Deutschland schaffen.

CANNABISKONTROLLGESETZ: REGULIEREN STATT KRIMINALISIEREN
Der durch die Kriminalisierung entstandene Schwarzmarkt liegt in den Händen der organisierten Kriminalität. Jugendschutz ist hier ein Fremdwort – kein Dealer fragt nach dem Personalausweis. Das Gras ist häufig mit gefährlichen Substanzen wie Blei gestreckt, der Wirkstoffgehalt unklar, glaubwürdige Suchtprävention genauso wenig möglich wie Verbraucherschutz.

Unser Gesetz würde erwachsene Konsumenten nicht länger kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Schwarzmarkt austrocknet. Damit wollen wir auch die Strafverfolgungsbehörden von zeitraubenden, kostspieligen und ineffektiven Massenverfahren im Bereich von Cannabis entlasten.

Gleichzeitig wollen wir ein reguliertes und überwachtes System für Anbau, Handel und Abgabe von Cannabis schaffen, bei dem – im Gegensatz zu heute – Verbraucher- und Jugendschutz sowie Suchtprävention greifen. Das Gesetz würde damit endlich die schützen, die Schutz brauchen – nämlich Kinder und Jugendliche. Es gibt denen Freiheit, die damit mündig umgehen können – Erwachsene.

UNION UND SPD HALTEN BISLANG AN CANNABIS-VERBOT FEST
In ihrem Koalitionsvertrag 2018 haben Union und SPD die Drogenpolitik nicht nur weitgehend ausgespart, sie haben auch vereinbart den „Drogenmissbrauch“ weiterhin bekämpfen zu wollen. Damit setzen sie die Politik fort, deren Scheitern und deren negative Folgen offensichtlich sind. Davon lassen wir uns jedoch nicht entmutigen. Wir setzen uns weiter für ein Cannabiskontrollgesetz ein.

WAS WIR VORSCHLAGEN:
Unser Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Entkriminalisierung: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.

  • Jugendschutz: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz vollständig untersagt.

  • Kontrolle: Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt. Die Genehmigung ist an strenge personelle und organisatorische Vorgaben gebunden. Die Akteurinnen und Akteure unterliegen strengen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Sicherheitsauflagen.

  • Geregelter Verkauf: Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit, die Anzahl der Cannabisgeschäfte zu begrenzen. Versandhandel und Verkauf an Automaten ist nicht zugelassen. Zudem gilt ein strenges Werbeverbot.

  • Cannabisfachgeschäfte: Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Kinder und Jugendliche dürfen das Geschäft nicht betreten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist durch Ausweiskontrollen am Eingang sicherzustellen. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kunden über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen.

  • Verbraucherschutz: Der Anbau von Cannabis unterliegt strengen Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht. Auch die Beimischung von Alkohol und Tabak ist nicht zulässig.

  • Prävention: Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein.

  • Straßenverkehr: In die Straßenverkehrsordnung wird ein Grenzwert für Cannabis beim Führen von Kraftfahrzeugen eingeführt. Zudem werden an Alkohol angelehnte Vorgaben gemacht, in welchen Fällen bei Cannabiskonsumenten die Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden kann.

Evaluation: Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen, der beispielsweise die Konsumentwicklungen, Verbraucherschutzaspekte und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfasst.“

Hier der gesamte Gesetzentwurf Cannabiskontrollgesetzes der Grünen als PDF:

Gesetzentwurf Cannabiskontrollgesetzes (PDF)