CBD Nahrungs-Ergänzungsmittel

Anders als THC hat CBD keine psychoaktive, halluzinogene Wirkung. Laut Regelung des Arzneimittelgesetzes gilt Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel, nicht als Arzneimittel. Die EU sieht CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und damit frei verkäuflich. 

Diese Produkte können auch ohne Probleme online vertrieben und gekauft werden. Die Nachfrage nach CBD steigt inzwischen deutlich an. Analysten gehen laut Forbes nun davon aus, dass der Markt für Cannabidiol (CBD) vor einem massiven Wachstum stehen dürfte. Mehreren Berichten zufolge dürfte der Markt für Cannabidiol aus Hanf in den kommenden drei Jahren alleine in den USA ein Volumen von einer Milliarde erreichen.

CBD Nahrungsergänzungsmittel

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