Cannabis als Medizin: Regierung muss Kassen mehr in die Pflicht nehmen

Cannabis als Medizin: Regierung muss Kassen mehr in die Pflicht nehmen

Seit rund einem Jahr sind die Krankenkassen verpflichtet, für eine Behandlung mit Cannabis zu zahlen. Die Nachfrage nach sogenanntem Medizinalhanf hat die ursprünglichen Erwartungen seither um ein Vielfaches übertroffen. Doch in vielen Fällen lehnen die Kassen die Anträge von Patienten ab – oft aus undurchsichtigen Gründen, erklärt Niema Movassat von Die Linke.

Schwerkranke Menschen können sich seit März 2017 die Kosten für eine Cannabisbehandlung, die ihnen ihr Arzt verschrieben hat, von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Nachfrage nach medizinischem Hanf hat in Deutschland seitdem drastisch zugenommen. So haben die Apotheken 2017 etwa 44.000 Einheiten Cannabis auf Kosten der Krankenkassen ausgegeben. Doch viele Patienten müssen um die Erstattung kämpfen. Insgesamt lehnen die Kassen etwa ein Drittel der Anträge ab, sagt Niema Movassat, verfassungs- und drogenpolitischer Sprecher der Linken.

Zum Interview finanzen.de, 27.3.2018

Hanf geht in die Luft

Hanf geht in die Luft

Anfang der 1950er Jahre präsentierte Henry Ford sein „Hemp Car“, das aus Soja- und Hanffasern bestand und mithilfe von Hanföl betrieben werden sollte. Mit Renew Sports Cars griff Bruce Dietzen diese Idee wieder auf und fertigte die komplette Karosserie der Sportautos aus Hanffasern. Bei der kanadischen Firma Hempearth ging man noch einen Schritt weiter und produzierte das weltweit erste voll funktionsfähige Flugzeug aus Hanffasern.

Das Flugzeug besteht nicht nur komplett aus Hanffasern, sondern wird auch von der Pflanze in Schwung gebracht. Sitze, Flügel, die Wände des Flugzeugs und selbst die Kissenbezüge enthalten Hanffasern. Das nachhaltige Gefährt bietet Platz für einen Piloten sowie vier Passagiere und besitzt eine Tragspannweite von knapp elf Metern.

Durch das geringere Gewicht, benötigt das Hanf-Flugzeug auch weniger Treibstoff. Dieser ist übrigens auch völlig natürlich. Das Flugzeug wird mit Hanföl betrieben.

Hanf Magazin, 27.3.2018

Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen​

Cannabis - was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die Therapie.

Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gilt nur, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 31 Absatz 6 SGB V. Konkrete Indikationen, die als „schwerwiegend“ gelten, benennt der Gesetzgeber nicht.

Krankenkasse muss Verordnung genehmigen
Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen. Ob dies auch gilt, wenn bei gleicher Indikation auf eine andere Cannabistherapie umgestellt werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Die KBV empfiehlt diese Vorgehensweise dennoch, da durch die Genehmigung des konkreten Cannabisprodukts durch die Krankenkasse eine größere Verordnungssicherheit für den Arzt resultiert.

Wird Cannabis im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verordnet, muss die Krankenkasse über den Antrag innerhalb von drei Tagen entscheiden. In allen anderen Fällen gilt die gewöhnliche Frist von drei Wochen (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme fünf Wochen). Die Krankenkasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

Datenerhebung zur Wirksamkeit von Cannabis
Ärzte, die Cannabis verordnen, müssen in der Regel ein Jahr nach dem Behandlungsbeginn (oder bei Abbruch der Behandlung) bestimmte Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln. Die Patienten sind zu Beginn der Cannabistherapie in einem persönlichen Gespräch auf die gesetzlich vorgeschriebene Datenübermittlung hinzuweisen.

Diese medizinischen Daten werden ausgewertet:

– Alter und Geschlecht des Versicherten
– Diagnose gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10
– Dauer der Erkrankung oder Symptomatik
– Angaben zu Vortherapien und ggf. Beendigungsgründe (z. B. mangelnder Therapieerfolg, unverhältnismäßige Nebenwirkungen, Kontraindikationen)
– Angaben, ob eine Erlaubnis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis vorlag und ob von dieser Gebrauch gemacht wurde
– genaue Bezeichnung der verordneten Cannabistherapie einschließlich Dosierung und Art der Anwendung
– Dauer der Cannabistherapie
– Angabe parallel verordneter Arzneimittel nach Wirkstoffen
– Auswirkung der Cannabistherapie auf Krankheits- oder Symptomverlauf
– Angabe zu aufgetretenen Nebenwirkungen unter Cannabis
– ggf. Gründe für Beendigung der Cannabistherapie
– Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität des Versicherten  
– Fachrichtung des verordnenden Vertragsarztes 
– Gesetzliche Grundlage: § 1 Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung

Für die Cannabisbegleiterhebung hat das BfArM ein Internetportal eingerichtet. Nach der Anmeldung im Portal wird der Arzt zum Erhebungsbogen weitergeleitet. Für die Anmeldung werden benötigt: ärztliche Betäubungsmittelnummer, Postleitzahl, Nachname und Geburtsjahr des Arztes.

Der Erhebungsbogen muss auch bei einer Umstellung von einer Cannabistherapie auf eine andere (beispielsweise von Cannabisblüten auf den Extrakt) ausgefüllt werden.

Die Erhebung dauert insgesamt fünf Jahre und ist Entscheidungsgrundlage dafür, ob getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon zukünftig als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden sollen.

Weitere Informationen zu:

Verordnung von Cannabis auf Betäubungsmittelrezept / Cannabissorten / Derzeit importierbare Cannabissorten und Importeure / In Deutschland zugelassene Cannabisarzneimittel / Sind auch nicht zugelassene Cannabisarzneimittel verordnungsfähig? / Substanzen und Vorschriften für Cannabisrezepturen / Anwendungsmöglichkeiten für Cannabisblüten

Kassenärztliche Bundesvereinigung

CBD Nahrungsergänzungsmittel

CBD Nahrungs-Ergänzungsmittel

Anders als THC hat CBD keine psychoaktive, halluzinogene Wirkung. Laut Regelung des Arzneimittelgesetzes gilt Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel, nicht als Arzneimittel. Die EU sieht CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und damit frei verkäuflich. 

Diese Produkte können auch ohne Probleme online vertrieben und gekauft werden. Die Nachfrage nach CBD steigt inzwischen deutlich an. Analysten gehen laut Forbes nun davon aus, dass der Markt für Cannabidiol (CBD) vor einem massiven Wachstum stehen dürfte. Mehreren Berichten zufolge dürfte der Markt für Cannabidiol aus Hanf in den kommenden drei Jahren alleine in den USA ein Volumen von einer Milliarde erreichen.

Cannabis-Importe nach Deutschland legen deutlich zu

Cannabis-Importe nach Deutschland legen deutlich zu

Der Bedarf an medizinischem Cannabis in Deutschland wächst. Die zugelassenen Händler wollen darum mehrere Tonnen Marihuana importieren.

Seitdem vor rund einem Jahr Cannabis zum medizinischen Einsatz gesetzlich erlaubt wurde, sind die beantragten Importmengen deutlich gestiegen. Allein von September 2017 bis März 2018 wurden in Deutschland Importanträge für eine Menge von mehr als 13.000 Kilogramm Cannabis genehmigt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die dem Handelsblatt exklusiv vorab vorliegt.

Handelsblatt 22.03.2018

Pharma-Riese steigt ins Cannabis Geschäft ein

Pharma-Riese steigt ins Cannabis-Geschäft ein

Erstmals kooperiert ein Pharmaunternehmen mit einem Hersteller von Cannabis-Produkten. Novartis und das kanadische Unternehmen Tilray wollen gemeinsam neue Hanfsorten entwickeln. Medizinisches Cannabis ist in Kanada bereits seit Jahren zugelassen. In Deutschland ist das Medizinalhanf seit März vergangenen Jahres legal; Tausende Patienten wurden inzwischen damit behandelt.

WirtschaftsWoche, 18.3.2018 

Erstmals Cannabis-Verdampfer als Medizinprodukt zugelassen

Erstmals Cannabis-Verdampfer als Medizinprodukt zugelassen

Das israelische Gesundheitsministerium hat einem Verdampfungsgerät für medizinisches Cannabis die Erstzulassung als Medizinprodukt erteilt, meldet der Hersteller Kanabo Research. Damit sei Israel das erste Land, das eine solche Zulassung erteile, heißt es in der Meldung.

Ärztezeitung, 19.03.2018

Schweiz auf dem Weg zu Modelprojekten

Schweiz auf dem Weg zu Modelprojekten

Die Schweiz will es wissen. Obwohl das BAG (Bundesamt für Gesundheit der Schweiz) im November eine Absage bezüglich der Modellversuche erteilt hatte, sollte es das noch nicht gewesen sein. Denn diesmal ist man sich auch in der Politik weitestgehend einig, und zwar zugunsten der Modellversuche.

Hanf-Magazin, 19.03.2018

Interview mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler

Interview mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler

Alte Argumente gegen die Legalisierung von Cannabis

Das deutschsprachige Internetradio Detektor.fm hat es nach viel Mühen und Anstrengungen der Zündfunkredaktion des Bayrischen Rundfunks erreicht, dass die neue und alte Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler zu einem Interview Zeit fand und sich über die Thematik der Cannabislegalisierung zu äußern bereit empfand. Fragen, welche die widerborstige Haltung der 62-Jährigen erklären sollten, wurden von Florian Schairer für das Sendeformat „piqd-Hintergrund“ zusammengestellt und passend nach der kürzlich erst im Bundestag stattfindenden Diskussion über Legalisierungsvorstöße von Grünen, FDP und Linksfraktion gestellt.

Hanfjournal, 18.03.2018