Cannabis auf Rezept – Das müssen Apotheker zum Start wissen

Cannabis auf Rezept – Das müssen Apotheker zum Start wissen

Bisher mussten die Patienten für eine Cannabis-basierte Therapie eine Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einholen, ebenso die versorgenden Apotheken. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 10. März 2017 ist die medizinische Anwendung von Cannabis in Deutschland keine Ausnahmeregelung mehr.

Cannabis-Blüten und -Zubereitungen sind in Deutschland ab sofort verkehrsfähig und können von jedem Arzt unabhängig seiner Fachrichtung verordnet werden, dagegen nicht von Zahn- und Tierärzten. Die Substanzen Dronabinol und Nabilon sowie die in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimittel waren auch schon bisher in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet.

Erste Hilfe für Apotheker in DAZ.online, 9.3.2017

Was Ärzte wissen müssen

Was Ärzte wissen müssen

Jeder Haus- und Facharzt darf seit März 2017 getrocknete Cannabisblüten und -extrakte verordnen. Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die Therapie.

Krankenkasse muss Verordnung genehmigen

Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse einholen.

Eine erneute Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die Dosierung eines bereits genehmigten Cannabisarzneimittels lediglich anpassen will oder, wenn ein Wechsel von Blüten zu anderen getrockneten Blüten oder von Cannabisextrakten in standardisierter Qualität zu entsprechenden anderen Cannabisextrakten erfolgen soll.

Wird Cannabis im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung verordnet oder soll eine stationär begonnene Cannabistherapie ambulant fortgeführt werden, muss die Krankenkasse über den Antrag innerhalb von drei Tagen entscheiden. In allen anderen Fällen gilt die gewöhnliche Frist von drei Wochen (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme fünf Wochen). Die Kasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

Hierzu die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

http://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php

Hürden für Patienten

Hürden für Patienten​​

Seit dem 10. März 2017 ist das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin in Kraft, mit dem seitens der Bundesregierung das Versprechen abgegeben worden ist, Kranken erleichterten Zugang zu Cannabisblüten und Cannabismedikamenten zu ermöglichen. 

Inzwischen stellt sich jedoch heraus, dass Patienten mit neuerlichen Hürden konfrontiert werden und für viele, die Cannabis aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erwerben konnten, die Situation sich sogar dramatisch verschlechtert hat. Mit diesen Sätzen wendet sich das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) u.a. an Andrea Nahles, SPD.

Mehr und die Antwort von Andrea Nahles in den ACM Mitteilungen vom 27. Januar 2018

NDR: So kann Cannabis als Medizin helfen

So kann Cannabis als Medizin helfen

Der Extrakt der Hanfpflanze, Cannabis, ist in Deutschland verboten. Dabei ist Cannabis, als getrocknete Blüten (Marihuana) oder Harz (Haschisch), nicht nur ein Rauschmittel, sondern auch ein sehr wirksames Medikament, das vor allem in der Schmerztherapie eine besondere Rolle spielt. Bis vor Kurzem waren Cannabis-Medikamente in Deutschland nur bei Spastiken und Multipler Sklerose zugelassen. Seit gut einem Jahr gibt es nun auch bei anderen schwerwiegenden Erkrankungen einen Anspruch darauf, Cannabis-Medikamente verordnet zu bekommen.

Wer erhält Cannabis auf Rezept?
Cannabis ist nicht das Mittel der ersten Wahl, denn es hilft nicht jedem: Ärzte verordnen Cannabis-Produkte – wie zum Beispiel Dronabinol-Tropfen – chronisch kranken Patienten, die gängige Schmerzmittel nicht mehr vertragen oder deren Schmerzmittel nicht mehr wirken. Am ehesten wirkt Cannabis gegen Schmerzen, die im Nervensystem entstehen. Vor allem spastische und neuropathische Schmerzen, die oft nach einer Strahlentherapie bei Krebspatienten auftreten, lassen sich damit recht effektiv lindern. Auch bei Phantomschmerzen nach Amputationen kann Cannabis hilfreich sein. Ärzte dürfen gegebenenfalls die reinen Blüten verschreiben oder Cannabis-Präparate in Form von Kapseln, Tropfen, Öl oder als Mundspray.

Wirkweise von Cannabis
Cannabis enthält mehr als 100 Wirkstoffe. Die beiden wichtigsten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD):

  • THC hebt die Stimmung, verändert die Wahrnehmung (benebelt) und lindert Schmerzen.
  • CBD wirkt gegen Entzündungen, lindert Krämpfe, nimmt Angst und lindert Schmerzen.

Cannabis hat Vorteile, die andere Wirkstoffe nicht haben: Der Körper produziert selbst ganz ähnliche Stoffe, die sogenannten Endo-Cannabinoide, die ihre Wirkung über verschiedene Rezeptoren entfalten, die auch für eingenommene Cannabis-Wirkstoffe empfänglich sind. Der Rezeptor CB1 kommt im Zentralen Nervensystem und vielen anderen Organen vor, lindert Angst, Stress, Unruhe und Schmerzen. Der Rezeptor CB2 sitzt in den Immunzellen von Lunge und Darm und wirkt antientzündlich.

Erfahrungswerte fehlen
Es gibt noch zu wenige Erfahrungswerte und Studien zu Wirksamkeit, Langzeit- und Nebenwirkungen, weil Cannabis aufgrund der früheren Gesetzeslage nicht eingesetzt und untersucht werden durfte. Zu hoch dosiert, kann zum Beispiel Cannabis-Spray das Kurzzeitgedächtnis einschränken. Cannabis-Medikamente sind nicht geeignet für Patienten mit depressiven Störungen oder anderen psychiatrischen Erkrankungen sowie für Patienten mit Herzerkrankungen, wie zum Beispiel Herzrhythmusstörungen.

ndr.de 26.02.2018