Anders als THC hat CBD keine psychoaktive, halluzinogene Wirkung. Laut Regelung des Arzneimittelgesetzes gilt Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel, nicht als Arzneimittel. Die EU sieht CBD als Ergänzung für die tägliche Ernährung vor. Aus diesem Grund ist CBD als Nahrungsergänzungsmittel zulässig und damit frei verkäuflich.