Samenhandel

Die Bestellung von Hanfsamen aus einem EU-Land ist legal

In Deutschland fallen selbst die Hanfsamen unter das Betäubungsmittelgesetz, gemäß § 1 Abs I. Sie werden als Pflanzenteile in Anlage I zum BtMG aufgeführt. 

Es kommt also nicht darauf an, ob sie einen hohen THC Gehalt haben oder überhaupt keimfähig sind. Was im Grunde dem Begriff „Betäubungsmittel“ widerspricht. 

Mit Hanfsamen macht man sich aber nur strafbar, wenn man sie zum Anbau nutzt. Das ist auf § 29 Abs. I des BtMG zurückzuführen. Also ist die Bestellung von Samen aus einem EU-Land legal.

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