Recht & Justiz

Hanfblüte

Kriminalbeamte pro Cannabis-Legalisierung

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert die Legalisierung von Cannabis. „Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend“, sagte André Schulz, Vorsitzender des BDK, der Bild. „Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man schlicht akzeptieren. Cannabis, so meine Prognose, wird in Deutschland nicht mehr allzu lange verboten sein.“

Zeit Online, 5.02.2018 

Strafrechtler fordern Überprüfung der Betäubungsmittelgesetze

Strafrechtler und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordern von den Bundestagsfraktionen die Einsetzung einer Enquete-Kommission Cannabis. 23 Jahre nach der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, sich mit dem Thema zu befassen, sei nichts geschehen, sagte der Strafrechtler Professor Dr. Lorenz Böllinger. Im Bundestag müsse überprüft werden, ob die Betäubungsmittelgesetze aus den siebziger Jahren noch zeitgemäß seien.

Ärzteblatt, 30.10.2017

Bayrische FDP für Freigabe von Cannabis

Die FDP will, dass alle Menschen über 18 – ohne medizinischen Grund – Gras in Apotheken oder lizenzierten Shops kaufen können. Auch der Münchner Abgeordnete Dieter Janecek von den Grünen spricht sich für eine Freigabe von Cannabis aus. Den Streit ums Gras gibt es seit Jahren. Neu ist, dass immer mehr Stimmen selbst aus dem konservativen und in Sachen Drogen restriktiven Bayern immer selbstbewusster eine Legalisierung fordern.

Welt, 12.03.2018

Cannabis

Wieviel ist eine "geringe Menge"?

Der § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) regelt das „Absehen von der Verfolgung.“ Die „Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.“ Je nach Bundesland sind es 6 Gramm (die meisten Länder) und 10 Gramm.

Deutscher Hanfverband

Strafverteidiger BtMG

Von den mehr als 300.000 Strafverfahren, die von der Polizei vorletztes Jahr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingeleitet wurden, betrafen über 50 Prozent Cannabisdelikte und von diesen wiederum der Großteil Konsumenten.

Selbst wenn diese wegen Cannabisbesitzes nicht angeklagt werden, droht immer noch der Entzug des Führerscheins.

Im Hanf-Kompass sind auf diese Problematiken spezialisierte Fachanwälte nach Städten aufgelistet.