Hanf in Österreich

Hanf-Kompass Österreich

In Österreich ist es legal Pflanzen der Gattung „Cannabis Indica, Cannabis Sativa oder Cannabis Ruderalis“ zu erwerben, besitzen und zu kultivieren, solange dies nicht mit der Absicht der Suchtmittel-Produktion geschieht! 

Ambitionierte Gärtner finden in den zahlreichen Fachgeschäften alles was zur Aufzucht der wunderbaren Pflanze förderlich ist. Außerdem führen die meisten Shops CBD-Produkte wie Hanf-Extrakte und Öle mit ihren schmerzlindernden und entspannenden Eigenschaften.

Österreichischer Hanfverband

Wie legal ist der Handel mit Cannabis in Österreich?

Sie schießen wie Schwammerl aus dem Boden – Hanfshops. Immer mehr Leute in jeder Alters- und Berufsschicht sehen die Vorteile von Hanfprodukten und so entwickelt sich das Business immer weiter. 

Die Gesetzeslage in Österreich regelt das österreichische Suchtmittelgesetz. Es umfasst Regelungen zum Umgang mit psychotropen Stoffen und diese sollen Missbrauch verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten. Psychotrope Stoffe sind all jene, die einen Zustand der Abhängigkeit oder eine Anregung/Dämpfung des Zentralnervensystems hervorrufen. Dazu gehören Halluzinationen und Störungen der motorischen Fähigkeiten, des Denkens und Verhaltens, der Wahrnehmung und der Stimmung.

Zu diesen Stoffen gehört auch Cannabis, das durch die Trennung der Blüte bzw. des Harzes von der Pflanze gewonnen wird und THC-haltig (psychotroper Stoff) ist. Deshalb ist in Österreich der Anbau zwecks Suchtmittelgewinnung, der Erwerb, die Verarbeitung, der Besitz, der Verkauf, das Weitergeben sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis, Cannabis Harz, Extrakten und Tinkturen verboten. 

Ausgenommen sind Gewerbetreibende mit Berechtigung, Apotheken, wissenschaftliche Institute oder auch der Anbau zu gärtnerischen, (veterinär) medizinischen und gewerblichen Zwecken (Fasern und Samen). Das bedeutet, einzig eine gesetzliche Ermächtigung erlaubt einem den Besitz und selbst wenn man die hat, wird man strengen Kontrollen unterzogen, um die Sicherheit und den korrekten Umgang mit diesem Drogenausgangsstoff zu gewährleisten.

Beim Anbau ist die Gesetzeslage allerdings ein bisschen schwammig, denn er ist nicht automatisch strafbar, sondern nur wenn er zur Gewinnung von Suchtmitteln betrieben wird. Das liegt daran, dass Setzlinge kein THC enthalten und dieses erst in der Blüte weiblicher Pflanzen gebildet wird. So kann man straflos nicht blühende Pflanzen züchten. 

Quelle: Selina Lukas/stadt-wien.at

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