Growing

Cannabis im Eigenanbau

Eine Ausnahmeerlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis muss bei der Bundesopiumstelle in Bonn beantragt werden. Es ist sinnvoll, vorher eine „Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtmG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“ zu beantragen, damit geklärt wird, ob überhaupt ein medizinisch begründeter Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis besteht. Wer eine solche Ausnahmeerlaubnis hat, kann dann den Eigenanbau beantragen.

Es muss nachgewiesen werden, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind, die erforderlichen Mengen an Cannabisblüten in der Apotheke zu kaufen. Bezieher_innen von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben hier zumeist keine Probleme. Bei Beziehern höherer Einkommen oder Menschen mit Vermögen kann das aber ein Problem sein. Hier gibt es allerdings keine festgelegten Einkommens- oder Vermögensgrenzen.

Quelle: Handreichung von Dr. Franjo Grotemhermen/ Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Dr. Oliver Tolmein / Kanzlei Menschen und Rechte (PDF) Stand August 2016

Anzeigen

Samen
Erden, Dünger
Kokossubstrat
Alles fürs Growing